
Eigentlich sollte der TSV Gülzow am Freitag, 13. September zum Auftakt des achten Spieltages der A-Kreisklasse 1 den ASV Bergedorf 85 II empfangen. Doch auf Geheiß des Sportgerichtes des Hamburger Fußball-Verbandes setzte der HFV-Spielausschuss diese Partie ebenso ab wie die darauffolgenden Heimspiele der Gülzower. Der Grund dafür: Am Mittwoch befasste sich das HFV-Sportgericht mit dem Abbruch des letzten TSV-Heimspiels gegen den TuS Aumühle II vom 30. August.
Zur Erinnerung: Die Begegnung war beim Stand von 4:2 für die Aumühler von Schiedsrichter Tassilo Rohroff (vom SC Schwarzenbek) abgebrochen worden, nachdem es Beleidigungen und eine Schlägerei gegeben hatte, in deren Verlauf eine Person sogar ein Messer gezogen haben soll (SportNord berichtete, siehe unten stehenden Link). Das HFV-Sportgericht wertete die Begegnung nun für beide Teams als 0:3-Niederlage und verurteilte die Gülzower zur Zahlung von 1.500 Euro, während die Aumühler 350 Euro zahlen müssen. Zudem sollen die Gülzower ein Sicherheitskonzept vorlegen – erst, wenn dieses vom HFV-Sportgericht für gut befunden und abgesegnet wurde, wird an der Gülzower Schlossstraße wieder der Ball rollen.
Auf der facebook-Seite der Gülzower hieß es dazu am Donnerstag:
„Gestern war die Verhandlung zum Abbruchspiel gegen Aumühle 2.
Das Urteil sieht u.a. vor, dass wir ein Sicherheitskonzept für das Pintenparkstadion vorlegen.
Das ist so schnell natürlich nicht möglich also werden alle Heimspiele abgesetzt bis das Sicherheitskonzept steht.
Davon ist natürlich auch unser Heimspiel morgen betroffen.
Kurz gesagt das Spiel gegen ASV Bergedorf 85 2.Herren fällt morgen aus.
Wie es weiter geht und so erzählen wir euch dann, wenn wir soweit sind.“