Aktuell: Spielausschuss entscheidet über OSV


Wie geht es weiter mit dem Noch-Oberligisten Oststeinbeker SV und dem „Rückzug vom Rückzug“, den die OSV-Verantwortlichen am Dienstagabend vollzogen? Keine andere Frage wird momentan im Hamburger Amateur-Fußball intensiver diskutiert, hängt doch zurzeit auch der sichere Aufstieg von fünf anderen Mannschaften (USC Paloma, FC Süderelbe, Harburger TB, TSV Uetersen II und SV Lurup III) davon ab (SportNord berichtete, siehe unten stehenden Link).

Nun müssen die Mitglieder vom Spielausschuss des Hamburger Fußball-Verbandes zeitnah darüber entscheiden, wie mit dem OSV zu verfahren ist, nachdem ein zeichnungs- und vertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied des OSV die ursprüngliche Meldung seines Vereins für die Oberliga am Dienstag, 3. Juni zunächst schriftlich zurückgezogen hatte (was der HFV umgehend veröffentlichte), die Oststeinbeker später am Tag aber noch einmal eine 180-Grad-Wende vollzogen und doch wieder für die Oberliga meldeten – wohlgemerkt alles einen Tag nach dem offiziellen Meldeschluss. Das Interessante dabei ist, dass in keinem Statut festgehalten ist, wie zu verfahren ist, wenn es von einer Mannschaft einen solchen „Rückzug vom Rückzug“ gibt.

Sollten der Spielausschuss gegen einen Oststeinbeker Verbleib in der Oberliga stimmen, hätten die OSV-Verantwortlichen 7 Tage Zeit, um eine mündliche Verhandlung vor dem Spielausschuss zu beantragen. Gegen diese Entscheidung könnte anschließend Berufung eingelegt werden. Diese Berufung würde vor dem HFV-Verbandsgericht verhandelt werden. Die Entscheidung, die das HFV-Verbandsgericht um seinen Vorsitzenden Thomas Zeißing fällen würde, wäre dann endgültig. Sollte auch das Verbandsgericht gegen einen Oberliga-Verbleib des OSV stimmen, könnte der Klub hiergegen mangels einer weiteren sportgerichtlichen Instanz keine Rechtsmittel mehr einlegen und müsste in der Saison 2014/2015 in der Kreisliga starten.

Sollten der Spielausschuss für einen Oststeinbeker Verbleib in der Oberliga stimmen, wäre dies vor allem für den Landesliga-Vizemeister, der am Freitag, 6. Juni nach dem Aufstiegs-Rückspiel den Kürzeren gezogen hat, aber auch für den HTB, die Uetersener Reserve und die Dritte Mannschaft des SV Lurup bitter. Aber: Diese Mannschaften hätten keinerlei Möglichkeit, Rechtsmittel gegen eine Sportgerichts-Entscheidung pro OSV-Verbleib in der Oberliga einzulegen und vor das Verbandsgericht zu ziehen, da sie nicht Gegenstand dieses schwebenden Verfahrens sind. Ein garantiertes „Aufstiegsrecht“ steht den Aufstiegsrunden-Teilnehmern (sprich den Landes-, Bezirks- und Kreisliga-Vizemeistern sowie den Kreisklassen-Drittplatzierten) außerdem nicht zu.

JSP

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