Die „Arbeitsgruppe Fortführung Spielbetrieb“, die der Spielausschuss des Nordostdeutschen Fußball-Verbandes in Bezug auf die Corona-Zwangspause in der Regionalliga Nordost in der vergangenen Woche gegründet hatte (SportNord berichtete, siehe unten stehenden Link), hatte am Mittwoch ihre zweite virtuelle Zusammenkunft. Anschließend veröffentlichten die NOFV-Verantwortlichen auf ihrer facebook-Seite folgende Stellungnahme:
„AG Fortführung Spielbetrieb der Regionalliga Nordost: Einige wichtige Grundsätze wurden getroffen
Am Mittwoch, 16. Dezember fand die zweite Tagung der AG Fortführung des Spielbetriebes der Regionalliga Nordost per Videokonferenz statt.
Der Vorsitzende des Spielausschusses, Uwe Dietrich, informierte, dass von den 20 Vereinen der Regionalliga Nordost 19 Vereine Vorschläge zur Fortführung des Spielbetriebes eingereicht haben. Hierfür gilt der Dank des Spielausschusses.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die eingereichten Vorschläge kein einheitliches Meinungsbild widerspiegeln, zum Teil nur auf die eigene Tabellensituation reflektieren und auch im Widerspruch zu den Festlegungen der NOFV-Spielordnung stehen.
Es wurde nochmals auf den beratenden Charakter dieser AG hingewiesen. Bei allen Überlegungen des Spielausschusses zur Fortsetzung des Spielbetriebes der Regionalliga Nordost stehen die Eindämmung der Pandemie und die Gesundheit eines jeden Einzelnen vor den sportlichen und wirtschaftlichen Aspekten. Die Diskussion stand deshalb unter dem Eindruck des aktuellen Lockdowns und der aktuellen Corona-Fallzahlen.
Es wurde Übereinkunft zu folgenden Grundsätzen erzielt und dem Spielausschuss empfohlen:
> Dass der Spielbetrieb in der Regionalliga Nordost bis zum 31. Januar 2021 ruht.
> Die Saison 2020/2021 sollte sportlich fortgeführt und gewertet werden.
> Oberste Prämisse hat zunächst die Beendigung der Hinrunde als Grundlage für weitere Entscheidungen.
> Der Aufstieg in die Dritte Liga muss gewährleistet werden.
> Der Abstieg im Spieljahr 2020/2021 aus der Regionalliga Nordost soll zwingend erfolgen.
> Der Pokalwettbewerb der Landesverbände sollte Berücksichtigung finden.
> Grundlage für die weiteren Entscheidungen sind die jeweiligen behördlichen Vorgaben, die Satzung sowie die Ordnungen und Durchführungsbestimmungen des NOFV.
> Eventuelle weitere Vorschläge sind rechtlich zu bewerten.
> Dass das Spieljahr spätestens am 30. Juni 2021 beendet wird.
Die AG setzt ihre Beratungen am Mittwoch, 13. Januar 2021 fort.“