Aktuell: Die Auf- und Abstiegsregelung in Schleswig-Holstein

Müssen um den Klassenerhalt in der Oberliga Schleswig-Holstein zittern: Nico Kocks (Eutin 08, links) sowie vom Oldenburger SV Robin Bünning (Mitte) und Rico Bork, der einst auch für Eintracht Norderstedt kickte.
(Foto-Credit: Johannes Speckner)

Die Verantwortlichen des Schleswig-Holsteinischen Fußball-Verbandes machen viele Dinge anders als die des Hamburger Fußball-Verbandes, unter anderem räumen sie den Vizemeistern ihrer Herren-Spielklassen deutlich bessere Aufstiegschancen ein. Von der Landesliga bis zur Kreisklasse A gilt pauschal, dass mindestens die Hälfte der Zweitplatzierten um eine Etage nach oben klettert. Dies erhöht allerdings das Risiko eines vermehrten Abstiegs: Im für den SHFV-Bereich schlechtesten Szenario, dass neben Holstein Kiel II und dem SV Todesfelde auch der SC Weiche Flensburg 08 aus der Regionalliga Nord absteigt und der Heider SV oder der SV Eichede in der Aufstiegsrunde zur Regionalliga scheitert, gäbe es aus der Oberliga Schleswig-Holstein sechs (!) Absteiger und erst der zehnte Tabellenplatz würde zum Klassenerhalt genügen.

SportNord hat die fünf verschiedenen Varianten einmal aufgelistet:

 

Variante 1: Ein SHFV-Oberligist steigt in die Regionalliga auf, kein SHFV-Team steigt aus der Regionalliga ab

Oberliga Schleswig-Holstein (aktuell und zukünftig 16 Mannschaften):
+ 0 Kein Regionalligist steigt in die Oberliga Schleswig-Holstein ab
- 1 Aufsteiger in die Regionalliga Nord (der Heider SV/SV Eichede behauptet sich in der Aufstiegsrunde zur Regionalliga Nord)
- 3 Regelabsteiger in die Landesliga (der Tabellen-16., -15. und -14.)
= 4 freie Plätze für Aufsteiger aus der Landesliga (neben den drei Regelaufsteigern, beiden Landesliga-Meistern und dem Gewinner der Aufstiegsspiele der Landesliga-Vizemeister, steigt auch noch der in den Entscheidungsspielen unterlegene Vizemeister auf)

Landesliga (aktuell und zukünftig 32 Mannschaften in zwei Staffeln):
+ 3 Regelabsteiger aus der Oberliga Schleswig-Holstein (der Tabellen-16., -15. und -14.)
- 4 Aufsteiger in die Oberliga Schleswig-Holstein (neben den drei Regelaufsteigern, den beiden Landesliga-Meistern und dem Gewinner der Aufstiegsspiele der Landesliga-Vizemeister, steigt auch noch der in den Entscheidungsspielen unterlegene Vizemeister auf)
- 6 Regelabsteiger in die Verbandsliga (aus beiden Staffeln steigen die Tabellen-16., -15. und -14. ab)= 7 freie Plätze für Aufsteiger aus der Verbandsliga (neben den sechs Regelaufsteigern, den vier Verbandsliga-Meistern sowie dem Erst- und Zweitplatzierten der Vierer-Aufstiegsrunde der Verbandsliga-Vizemeister, steigt auch noch der Aufstiegsrunden-Dritte auf)

Verbandsliga (aktuell und zukünftig 64 Mannschaften in 4 Staffeln):
+ 6 Regelabsteiger aus der Landesliga (die Tabellen-16., -15. und -14. der beiden Landesligen)
- 7 Aufsteiger in die Landesliga (neben den sechs Regelaufsteigern, den vier Verbandsliga-Meistern sowie dem Erst- und Zweitplatzierten der Vierer-Aufstiegsrunde der Verbandsliga-Vizemeister, steigt auch noch der Aufstiegsrunden-Dritte auf)
- 12 Regelabsteiger in die Kreisliga (aus allen vier Staffeln steigen die Tabellen-16., -15. und -14. ab)
= 13 freie Plätze für Aufsteiger aus der Kreisliga (neben den zwölf Regelaufsteigern, den acht Kreisliga-Meistern sowie den Siegern der vier Aufstiegsspiel-Paarungen der acht Kreisliga-Vizemeister, die der SHFV nach regionalen Gesichtspunkten ansetzt, steigt auch noch der unterlegene Kreisliga-Vizemeister auf, der in der regulären Saison den besten Punkte-Quotienten erreicht hat)

Kreisliga (aktuell und zukünftig 128 Mannschaften in acht Staffeln):
+ 12 Regelabsteiger aus der Verbandsliga (die Tabellen-16., -15. und -14. der vier Verbandsligen)
- 13 Aufsteiger in die Verbandsliga (neben den zwölf Regelaufsteigern, den acht Kreisliga-Meistern sowie den Siegern der vier Aufstiegsspiel-Paarungen der acht Kreisliga-Vizemeister, die der SHFV nach regionalen Gesichtspunkten ansetzt, steigt auch noch der unterlegene Kreisliga-Vizemeister auf, der in der regulären Saison den besten Punkte-Quotienten erreicht hat)
- 16 Regelabsteiger in die Kreisklasse A (aus allen acht Staffeln steigen die Tabellen-16. und -15. ab)
= 17 freie Plätze für Aufsteiger aus der Kreisklasse A (neben den 16 Regelaufsteigern, den zwölf Meistern der Kreisklasse A sowie den Siegern der vier Dreier-Aufstiegsrunden-Gruppen, die der SHFV nach regionalen Gesichtspunkten zusammensetzt, steigt auch noch der Gruppen-Zweite auf, der in der regulären Saison den besten Punkte-Quotienten erreicht hat)

Kreisklasse A (aktuell 163 Mannschaften in zwölf Staffeln > sieben 14er- und fünf 13er-Staffeln)
+ 16 Regelabsteiger aus der Kreisliga (die Tabellen-16. und -15. aus allen Kreisligen)
- 17 Aufsteiger in die Kreisliga (neben den 16 Regelaufsteigern, den zwölf Meistern der Kreisklasse A sowie den Siegern der vier Dreier-Aufstiegsrunden-Gruppen, die der SHFV nach regionalen Gesichtspunkten zusammensetzt, steigt auch noch der Gruppen-Zweite auf, der in der regulären Saison den besten Punkte-Quotienten erreicht hat)
- 24 Regelabsteiger in die Kreisklasse B (aus allen zwölf Staffeln steigen die beiden letztplatzierten Mannschaften ab)
- 5 aktuell frei gebliebene Plätze in den fünf Staffeln, die nur aus 13 Mannschaften bestehen
= 30 freie Plätze für Aufsteiger, sofern der SHFV alle zwölf Staffeln mit ihrer eigentlichen Sollstärke von 14 Mannschaften besetzt. Neben den zwölf Regelaufsteigern, den zwölf Meistern der Kreisklasse B, würden dann auch noch alle zwölf Vizemeister und die sechs Drittplatzierten mit den besten Punkte-Quotienten in die Kreisklasse A aufsteigen

Kreisklasse B (aktuell 150 Mannschaften in zwölf Staffeln > zwei 14er-, drei 13er-, sechs 12er- und einer 11er-Staffel)
+ 24 Regelabsteiger aus der Kreisklasse A (aus allen zwölf Staffeln steigen die beiden letztplatzierten Mannschaften ab)
- 30 Aufsteiger in die Kreisklasse A, sofern der SHFV alle zwölf Staffeln der Kreisklasse A mit ihrer eigentlichen Sollstärke von 14 Mannschaften besetzt. Neben den zwölf Regelaufsteigern, den zwölf Meistern der Kreisklasse B, würden dann auch noch alle zwölf Vizemeister und die sechs Drittplatzierten mit den besten Punkte-Quotienten in die Kreisklasse A aufsteigen
- 24 Absteiger in die Kreisklasse C (aus allen zwölf Staffeln steigen die beiden letztplatzierten Mannschaften ab)
- 18 aktuell frei gebliebene Plätze in den Staffeln, die aktuell nicht die Sollstärke von 14 erreichen
= 48 freie Plätze für Aufsteiger aus der Kreisklasse C, sofern der SHFV alle 16 Staffeln mit ihrer eigentlichen Sollstärke von 14 Mannschaften besetzt. Neben den 16 Regelaufsteigern, den 16 Meistern der Kreisklasse C, würden dann auch noch alle 16 Drittplatzierten und alle 16 Viertplatzierten aufsteigen

Kreisklasse C (aktuell 179 Mannschaften in 16 Staffeln > zwei 13er-, drei 12er-, acht 11er-, zwei 10er- und eine 9er-Staffel)
+ 24 Absteiger aus der Kreisklasse B (aus allen zwölf Staffeln steigen die beiden letztplatzierten Mannschaften ab)
- 48 Aufsteiger in die Kreisklasse B, sofern der SHFV alle 16 Staffeln mit ihrer eigentlichen Sollstärke von 14 Mannschaften besetzt. Neben den 16 Regelaufsteigern, den 16 Meistern der Kreisklasse C, würden dann auch noch alle 16 Drittplatzierten und alle 16 Viertplatzierten aufsteigen.

 

Variante 2: Ein SHFV-Oberligist steigt in die Regionalliga auf, ein SHFV-Team steigt aus der Regionalliga ab ODER kein SHFV-Oberligist steigt auf und kein SHFV-Team steigt ab

Oberliga Schleswig-Holstein (aktuell und zukünftig 16 Mannschaften):
+ 1 Absteiger aus der Regionalliga (Holstein Kiel II oder SV Todesfelde)
- 1 Aufsteiger in die Regionalliga (Heider SV/SV Eichede behauptet sich in der Aufstiegsrunde zur Regionalliga Nord)
Oder aber:
+ 0 Kein Regionalligist steigt in die Oberliga Schleswig-Holstein ab
- 0 Kein Aufsteiger in die Regionalliga Nord (der Heider SV/SV Eichede scheitert in der Aufstiegsrunde zur Regionalliga Nord)
- 3 Regelabsteiger in die Landesliga (der Tabellen-16., -15. und -14.)
= 3 freie Plätze für Aufsteiger aus der Landesliga (die drei Regelaufsteiger, die beiden Landesliga-Meistern und der Gewinner der Aufstiegsspiele der Landesliga-Vizemeister)

Landesliga (aktuell und zukünftig 32 Mannschaften in zwei Staffeln):
+ 3 Regelabsteiger aus der Oberliga Schleswig-Holstein (der Tabellen-16., -15. und -14.)
- 3 Regelaufsteiger in die Oberliga Schleswig-Holstein (die drei Regelaufsteiger, die beiden Landesliga-Meister und der Gewinner der Aufstiegsspiele der Landesliga-Vizemeister)
- 6 Regelabsteiger in die Verbandsliga (aus beiden Staffeln steigen die Tabellen-16., -15. und -14. ab)
= 6 freie Plätze für Aufsteiger aus der Verbandsliga (die sechs Regelaufsteiger, die vier Verbandsliga-Meister sowie die Erst- und Zweitplatzierten der Vierer-Aufstiegsrunde der Verbandsliga-Vizemeister)

Verbandsliga (aktuell und zukünftig 64 Mannschaften in 4 Staffeln):
+ 6 Regelabsteiger aus der Landesliga (die Tabellen-16., -15. und -14. der beiden Landesligen)
- 6 Aufsteiger in die Landesliga (die sechs Regelaufsteiger, die vier Verbandsliga-Meister sowie der Erst- und Zweitplatzierte der Vierer-Aufstiegsrunde der Verbandsliga-Vizemeister)
- 12 Regelabsteiger in die Kreisliga (aus allen vier Staffeln steigen die Tabellen-16., -15. und -14. ab)
= 12 freie Plätze für Aufsteiger aus der Kreisliga (die zwölf Regelaufsteiger, die acht Kreisliga-Meister sowie die Sieger der vier Aufstiegsspiel-Paarungen der acht Kreisliga-Vizemeister, die der SHFV nach regionalen Gesichtspunkten ansetzt)

Kreisliga (aktuell und zukünftig 128 Mannschaften in acht Staffeln):
+ 12 Regelabsteiger aus der Verbandsliga (aus allen vier Staffeln steigen die Tabellen-16., -15. und -14. ab)
- 12 Aufsteiger in die Verbandsliga (die zwölf Regelaufsteiger, die acht Kreisliga-Meister sowie die Sieger der vier Aufstiegsspiel-Paarungen der acht Kreisliga-Vizemeister, die der SHFV nach regionalen Gesichtspunkten ansetzt)
- 16 Regelabsteiger in die Kreisklasse A (aus allen acht Staffeln steigen die Tabellen-16. und -15. ab)
= 16 freie Plätze für Aufsteiger aus der Kreisklasse A (16 Regelaufsteiger, die zwölf Meister der Kreisklasse A sowie die Sieger der vier Dreier-Aufstiegsrunden-Gruppen, die der SHFV nach regionalen Gesichtspunkten zusammensetzt)

Kreisklasse A (aktuell 163 Mannschaften in zwölf Staffeln > sieben 14er- und fünf 13er-Staffeln)
+ 16 Regelabsteiger aus der Kreisliga (aus allen acht Staffeln steigen die Tabellen-16. und -15. ab)
- 16 Aufsteiger in die Kreisliga (die 16 Regelaufsteiger, die zwölf Meister der Kreisklasse A sowie die Sieger der vier Dreier-Aufstiegsrunden-Gruppen, die der SHFV nach regionalen Gesichtspunkten zusammensetzt)
- 24 Regelabsteiger in die Kreisklasse B (aus allen zwölf Staffeln steigen die beiden letztplatzierten Mannschaften ab)
- 5 aktuell frei gebliebene Plätze in den fünf Staffeln, die nur aus 13 Mannschaften bestehen
= 29 freie Plätze für Aufsteiger, sofern der SHFV alle zwölf Staffeln mit ihrer eigentlichen Sollstärke von 14 Mannschaften besetzt. Neben den zwölf Regelaufsteigern, den zwölf Meistern der Kreisklasse B, würden dann auch noch alle zwölf Vizemeister und die fünf Drittplatzierten mit den besten Punkte-Quotienten in die Kreisklasse A aufsteigen

Kreisklasse B (aktuell 150 Mannschaften in zwölf Staffeln > zwei 14er-, drei 13er-, sechs 12er- und einer 11er-Staffel)
+ 24 Regelabsteiger aus der Kreisklasse A (aus allen zwölf Staffeln steigen die beiden letztplatzierten Mannschaften ab)
- 29 Aufsteiger in die Kreisklasse A, sofern der SHFV alle zwölf Staffeln der Kreisklasse A mit ihrer eigentlichen Sollstärke von 14 Mannschaften besetzt. Neben den zwölf Regelaufsteigern, den zwölf Meistern der Kreisklasse B, würden dann auch noch alle zwölf Vizemeister und die fünf Drittplatzierten mit den besten Punkte-Quotienten in die Kreisklasse A aufsteigen
- 24 Absteiger in die Kreisklasse C (aus allen zwölf Staffeln steigen die beiden letztplatzierten Mannschaften ab)
- 18 aktuell frei gebliebene Plätze in den Staffeln, die nicht die Sollstärke von 14 erreichen
= 47 freie Plätze für Aufsteiger aus der Kreisklasse C, sofern der SHFV alle 16 Staffeln mit ihrer eigentlichen Sollstärke von 14 Mannschaften besetzt. Neben den 16 Regelaufsteigern, den 16 Meistern der Kreisklasse C, würden dann auch noch alle 16 Drittplatzierten und die 15 Viertplatzierten mit den besten Punkte-Quotienten aufsteigen

Kreisklasse C (aktuell 179 Mannschaften in 16 Staffeln > zwei 13er-, drei 12er-, acht 11er-, zwei 10er- und eine 9er-Staffel)
+ 24 Absteiger aus der Kreisklasse B (aus allen zwölf Staffeln steigen die beiden letztplatzierten Mannschaften ab)
- 47 Aufsteiger in die Kreisklasse B, sofern der SHFV alle 16 Staffeln mit ihrer eigentlichen Sollstärke von 14 Mannschaften besetzt. Neben den 16 Regelaufsteigern, den 16 Meistern der Kreisklasse C, würden dann auch noch alle 16 Drittplatzierten und die 15 Viertplatzierten mit den besten Punkte-Quotienten aufsteigen.

 

Variante 3: Ein SHFV-Oberligist steigt in die Regionalliga auf, zwei SHFV-Teams steigen aus der Regionalliga ab ODER kein SHFV-Oberligist steigt auf und ein SHFV-Team steigt ab

Oberliga Schleswig-Holstein (aktuell und zukünftig 16 Mannschaften):
+ 2 Absteiger aus der Regionalliga (Holstein Kiel II und SV Todesfelde)
- 1 Aufsteiger in die Regionalliga (Heider SV/SV Eichede behauptet sich in der Aufstiegsrunde zur Regionalliga Nord)
Oder aber:
+ 1 Absteiger aus der Regionalliga (Holstein Kiel II oder SV Todesfelde)
- 0 Kein Aufsteiger in die Regionalliga Nord (der Heider SV/SV Eichede scheitert in der Aufstiegsrunde zur Regionalliga Nord)
- 3 Regelabsteiger in die Landesliga (der Tabellen-16., -15. und -14.)
- 1 ACHTUNG: Um Platz zu schaffen für die drei Regelaufsteiger aus der Landesligamuss neben den drei Regelabsteigern auch noch der Tabellen-13. als viertes Team in die Landesliga absteigen
= 3 freie Plätze für Aufsteiger aus der Landesliga (die drei Regelaufsteiger, die beiden Landesliga-Meistern und der Gewinner der Aufstiegsspiele der Landesliga-Vizemeister)

Landesliga (aktuell und zukünftig 32 Mannschaften in zwei Staffeln):
+ 4 Absteiger aus der Oberliga Schleswig-Holstein (der Tabellen-16., -15., -14. und 13.)
- 3 Regelaufsteiger in die Oberliga Schleswig-Holstein (die drei Regelaufsteiger, die beiden Landesliga-Meister und der Gewinner der Aufstiegsspiele der Landesliga-Vizemeister)
- 6 Regelabsteiger in die Verbandsliga (aus beiden Staffeln steigen die Tabellen-16., -15. und -14. ab)
- 1 ACHTUNG: Um Platz zu schaffen für die sechs Regelaufsteiger aus der Verbandsliga muss neben den sechs Regelabsteigern auch noch der Verlierer der Abstiegsspiele, die die beiden Tabellen-13. gegeneinander bestreiten, als siebtes Team in die Verbandsliga absteigen
= 6 freie Plätze für Aufsteiger aus der Verbandsliga (die sechs Regelaufsteiger, die vier Verbandsliga-Meister sowie die Erst- und Zweitplatzierten der Vierer-Aufstiegsrunde der Verbandsliga-Vizemeister)

Verbandsliga (aktuell und zukünftig 64 Mannschaften in 4 Staffeln):
+ 7 Absteiger aus der Landesliga (die Tabellen-16., -15. und -14. der beiden Landesligen sowie der Verlierer der Abstiegsspiele der Tabellen-13.)
- 6 Aufsteiger in die Landesliga (die sechs Regelaufsteiger, die vier Verbandsliga-Meister sowie der Erst- und Zweitplatzierte der Vierer-Aufstiegsrunde der Verbandsliga-Vizemeister)
- 12 Regelabsteiger in die Kreisliga (aus allen vier Staffeln steigen die Tabellen-16., -15. und -14. ab)
- 1 ACHTUNG: Um Platz zu schaffen für die zwölf Regelaufsteiger aus der Kreisliga muss neben den zwölf Regelabsteigern auch noch der Viertplatzierte der Vierer-Abstiegsrunde, zu der die vier Tabellen-13. antreten, als 13. Team in die Kreisliga absteigen
= 12 freie Plätze für Aufsteiger aus der Kreisliga (die zwölf Regelaufsteiger, die acht Kreisliga-Meister sowie die Sieger der vier Aufstiegsspiel-Paarungen der acht Kreisliga-Vizemeister, die der SHFV nach regionalen Gesichtspunkten ansetzt)

Kreisliga (aktuell und zukünftig 128 Mannschaften in acht Staffeln):
+ 13 Absteiger aus der Verbandsliga (aus allen vier Staffeln die Tabellen-16., -15. und -14. sowie der Viertplatzierte der Vierer-Abstiegsrunde der Tabellen-13.)
- 12 Aufsteiger in die Verbandsliga (die zwölf Regelaufsteiger, die acht Kreisliga-Meister sowie die Sieger der vier Aufstiegsspiel-Paarungen der acht Kreisliga-Vizemeister, die der SHFV nach regionalen Gesichtspunkten ansetzt)
- 16 Regelabsteiger in die Kreisklasse A (aus allen acht Staffeln steigen die Tabellen-16. und -15. ab)
- 1 ACHTUNG: Um Platz zu schaffen für die 16 Regelaufsteiger aus der Kreisliga muss neben den 16 Regelabsteigern auch noch der Tabellen-14., der den schlechtesten Punkte-Quotienten aufweist, als 17. Team in die Kreisklasse A absteigen
= 16 freie Plätze für Aufsteiger aus der Kreisklasse A (16 Regelaufsteiger, die zwölf Meister der Kreisklasse A sowie die Sieger der vier Dreier-Aufstiegsrunden-Gruppen, die der SHFV nach regionalen Gesichtspunkten zusammensetzt)

Kreisklasse A (aktuell 163 Mannschaften in zwölf Staffeln > sieben 14er- und fünf 13er-Staffeln)
+ 17 Absteiger aus der Kreisliga (aus allen acht Staffeln die Tabellen-16. und -15. sowie der Tabellen-14., der den schlechtesten Punkte-Quotienten aufweist)
- 16 Aufsteiger in die Kreisliga (die 16 Regelaufsteiger, die zwölf Meister der Kreisklasse A sowie die Sieger der vier Dreier-Aufstiegsrunden-Gruppen, die der SHFV nach regionalen Gesichtspunkten zusammensetzt)
- 24 Regelabsteiger in die Kreisklasse B (aus allen zwölf Staffeln steigen die beiden letztplatzierten Mannschaften ab)
- 5 aktuell frei gebliebene Plätze in den fünf Staffeln, die nur aus 13 Mannschaften bestehen
= 28 freie Plätze für Aufsteiger, sofern der SHFV alle zwölf Staffeln mit ihrer eigentlichen Sollstärke von 14 Mannschaften besetzt. Neben den zwölf Regelaufsteigern, den zwölf Meistern der Kreisklasse B, würden dann auch noch alle zwölf Vizemeister und die vier Drittplatzierten mit den besten Punkte-Quotienten in die Kreisklasse A aufsteigen

Kreisklasse B (aktuell 150 Mannschaften in zwölf Staffeln > zwei 14er-, drei 13er-, sechs 12er- und einer 11er-Staffel)
+ 24 Regelabsteiger aus der Kreisklasse A (aus allen zwölf Staffeln steigen die beiden letztplatzierten Mannschaften ab)
- 28 Aufsteiger in die Kreisklasse A, sofern der SHFV alle zwölf Staffeln der Kreisklasse A mit ihrer eigentlichen Sollstärke von 14 Mannschaften besetzt. Neben den zwölf Regelaufsteigern, den zwölf Meistern der Kreisklasse B, würden dann auch noch alle zwölf Vizemeister und die vier Drittplatzierten mit den besten Punkte-Quotienten in die Kreisklasse A aufsteigen
- 24 Absteiger in die Kreisklasse C (aus allen zwölf Staffeln steigen die beiden letztplatzierten Mannschaften ab)
- 18 aktuell frei gebliebene Plätze in den Staffeln, die nicht die Sollstärke von 14 erreichen
= 46 freie Plätze für Aufsteiger aus der Kreisklasse C, sofern der SHFV alle 16 Staffeln mit ihrer eigentlichen Sollstärke von 14 Mannschaften besetzt. Neben den 16 Regelaufsteigern, den 16 Meistern der Kreisklasse C, würden dann auch noch alle 16 Drittplatzierten und die 14 Viertplatzierten mit den besten Punkte-Quotienten aufsteigen

Kreisklasse C (aktuell 179 Mannschaften in 16 Staffeln > zwei 13er-, drei 12er-, acht 11er-, zwei 10er- und eine 9er-Staffel)
+ 24 Absteiger aus der Kreisklasse B (aus allen zwölf Staffeln steigen die beiden letztplatzierten Mannschaften ab)
- 46 Aufsteiger in die Kreisklasse B, sofern der SHFV alle 16 Staffeln mit ihrer eigentlichen Sollstärke von 14 Mannschaften besetzt. Neben den 16 Regelaufsteigern, den 16 Meistern der Kreisklasse C, würden dann auch noch alle 16 Drittplatzierten und die 14 Viertplatzierten mit den besten Punkte-Quotienten aufsteigen.

 

Variante 4: Ein SHFV-Oberligist steigt in die Regionalliga auf, drei SHFV-Teams steigen aus der Regionalliga ab ODER kein SHFV-Oberligist steigt auf und zwei SHFV-Teams steigen ab

Oberliga Schleswig-Holstein (aktuell und zukünftig 16 Mannschaften):
+ 3 Absteiger aus der Regionalliga (Holstein Kiel II, SV Todesfelde und SC Weiche Flensburg 08)
- 1 Aufsteiger in die Regionalliga (Heider SV/SV Eichede behauptet sich in der Aufstiegsrunde zur Regionalliga Nord)
Oder aber:
+ 2 Absteiger aus der Regionalliga (Holstein Kiel II und SV Todesfelde)
- 0 Kein Aufsteiger in die Regionalliga Nord (der Heider SV/SV Eichede scheitert in der Aufstiegsrunde zur Regionalliga Nord)
- 3 Regelabsteiger in die Landesliga (der Tabellen-16., -15. und -14.)
- 2 ACHTUNG: Um Platz zu schaffen für die drei Regelaufsteiger aus der Landesliga müssen neben den drei Regelabsteigern auch noch der Tabellen-13. und der Tabellen-12. als viertes und fünftes Team in die Landesliga absteigen
= 3 freie Plätze für Aufsteiger aus der Landesliga (die drei Regelaufsteiger, die beiden Landesliga-Meistern und der Gewinner der Aufstiegsspiele der Landesliga-Vizemeister)

Landesliga (aktuell und zukünftig 32 Mannschaften in zwei Staffeln):
+ 5 Absteiger aus der Oberliga Schleswig-Holstein (der Tabellen-16., -15., -14., 13. und 12.)
- 3 Regelaufsteiger in die Oberliga Schleswig-Holstein (die drei Regelaufsteiger, die beiden Landesliga-Meister und der Gewinner der Aufstiegsspiele der Landesliga-Vizemeister)
- 6 Regelabsteiger in die Verbandsliga (aus beiden Staffeln steigen die Tabellen-16., -15. und -14. ab)
- 2 ACHTUNG: Um Platz zu schaffen für die sechs Regelaufsteiger aus der Verbandsliga müssen neben den sechs Regelabsteigern auch noch die beiden Tabellen-13. als siebtes und achtes Team in die Verbandsliga absteigen
= 6 freie Plätze für Aufsteiger aus der Verbandsliga (die sechs Regelaufsteiger, die vier Verbandsliga-Meister sowie die Erst- und Zweitplatzierten der Vierer-Aufstiegsrunde der Verbandsliga-Vizemeister)

Verbandsliga (aktuell und zukünftig 64 Mannschaften in 4 Staffeln):
+ 8 Absteiger aus der Landesliga (die Tabellen-16., -15., -14. und -13. der beiden Landesligen)
- 6 Aufsteiger in die Landesliga (die sechs Regelaufsteiger, die vier Verbandsliga-Meister sowie der Erst- und Zweitplatzierte der Vierer-Aufstiegsrunde der Verbandsliga-Vizemeister)
- 12 Regelabsteiger in die Kreisliga (aus allen vier Staffeln steigen die Tabellen-16., -15. und -14. ab)
- 2 ACHTUNG: Um Platz zu schaffen für die zwölf Regelaufsteiger aus der Kreisliga müssen neben den zwölf Regelabsteigern auch noch der Viertplatzierte und der Drittplatzierte der Vierer-Abstiegsrunde, zu der die vier Tabellen-13. antreten, als 13. und 14. Team in die Kreisliga absteigen
= 12 freie Plätze für Aufsteiger aus der Kreisliga (die zwölf Regelaufsteiger, die acht Kreisliga-Meister sowie die Sieger der vier Aufstiegsspiel-Paarungen der acht Kreisliga-Vizemeister, die der SHFV nach regionalen Gesichtspunkten ansetzt)

Kreisliga (aktuell und zukünftig 128 Mannschaften in acht Staffeln):
+ 14 Absteiger aus der Verbandsliga (aus allen vier Staffeln die Tabellen-16., -15. und -14. sowie der Viertplatzierte und der Drittplatzierte der Vierer-Abstiegsrunde der Tabellen-13.)
- 12 Aufsteiger in die Verbandsliga (die zwölf Regelaufsteiger, die acht Kreisliga-Meister sowie die Sieger der vier Aufstiegsspiel-Paarungen der acht Kreisliga-Vizemeister, die der SHFV nach regionalen Gesichtspunkten ansetzt)
- 16 Regelabsteiger in die Kreisklasse A (aus allen acht Staffeln steigen die Tabellen-16. und -15. ab)
- 2 ACHTUNG: Um Platz zu schaffen für die 16 Regelaufsteiger aus der Kreisliga müssen neben den 16 Regelabsteigern auch noch die beiden Tabellen-14., die den schlechtesten und zweitschlechtesten Punkte-Quotienten aufweisen, als 17. und 18. Team in die Kreisklasse A absteigen
= 16 freie Plätze für Aufsteiger aus der Kreisklasse A (16 Regelaufsteiger, die zwölf Meister der Kreisklasse A sowie die Sieger der vier Dreier-Aufstiegsrunden-Gruppen, die der SHFV nach regionalen Gesichtspunkten zusammensetzt)

Kreisklasse A (aktuell 163 Mannschaften in zwölf Staffeln > sieben 14er- und fünf 13er-Staffeln)
+ 18 Absteiger aus der Kreisliga (aus allen acht Staffeln die Tabellen-16. und -15. sowie die beiden Tabellen-14., die den schlechtesten und zweitschlechtesten Punkte-Quotienten aufweisen)
- 16 Aufsteiger in die Kreisliga (die 16 Regelaufsteiger, die zwölf Meister der Kreisklasse A sowie die Sieger der vier Dreier-Aufstiegsrunden-Gruppen, die der SHFV nach regionalen Gesichtspunkten zusammensetzt)
- 24 Regelabsteiger in die Kreisklasse B (aus allen zwölf Staffeln steigen die beiden letztplatzierten Mannschaften ab)
- 5 aktuell frei gebliebene Plätze in den fünf Staffeln, die nur aus 13 Mannschaften bestehen
= 27 freie Plätze für Aufsteiger, sofern der SHFV alle zwölf Staffeln mit ihrer eigentlichen Sollstärke von 14 Mannschaften besetzt. Neben den zwölf Regelaufsteigern, den zwölf Meistern der Kreisklasse B, würden dann auch noch alle zwölf Vizemeister und die drei Drittplatzierten mit den besten Punkte-Quotienten in die Kreisklasse A aufsteigen

Kreisklasse B (aktuell 150 Mannschaften in zwölf Staffeln > zwei 14er-, drei 13er-, sechs 12er- und einer 11er-Staffel)
+ 24 Regelabsteiger aus der Kreisklasse A (aus allen zwölf Staffeln steigen die beiden letztplatzierten Mannschaften ab)
- 27 Aufsteiger in die Kreisklasse A, sofern der SHFV alle zwölf Staffeln der Kreisklasse A mit ihrer eigentlichen Sollstärke von 14 Mannschaften besetzt. Neben den zwölf Regelaufsteigern, den zwölf Meistern der Kreisklasse B, würden dann auch noch alle zwölf Vizemeister und die drei Drittplatzierten mit den besten Punkte-Quotienten in die Kreisklasse A aufsteigen
- 24 Absteiger in die Kreisklasse C (aus allen zwölf Staffeln steigen die beiden letztplatzierten Mannschaften ab)
- 18 aktuell frei gebliebene Plätze in den Staffeln, die nicht die Sollstärke von 14 erreichen
= 45 freie Plätze für Aufsteiger aus der Kreisklasse C, sofern der SHFV alle 16 Staffeln mit ihrer eigentlichen Sollstärke von 14 Mannschaften besetzt. Neben den 16 Regelaufsteigern, den 16 Meistern der Kreisklasse C, würden dann auch noch alle 16 Drittplatzierten und die 13 Viertplatzierten mit den besten Punkte-Quotienten aufsteigen

Kreisklasse C (aktuell 179 Mannschaften in 16 Staffeln > zwei 13er-, drei 12er-, acht 11er-, zwei 10er- und eine 9er-Staffel)
+ 24 Absteiger aus der Kreisklasse B (aus allen zwölf Staffeln steigen die beiden letztplatzierten Mannschaften ab)
- 45 Aufsteiger in die Kreisklasse B, sofern der SHFV alle 16 Staffeln mit ihrer eigentlichen Sollstärke von 14 Mannschaften besetzt. Neben den 16 Regelaufsteigern, den 16 Meistern der Kreisklasse C, würden dann auch noch alle 16 Drittplatzierten und die 13 Viertplatzierten mit den besten Punkte-Quotienten aufsteigen.

 

Variante 5: Kein SHFV-Oberligist steigt in die Regionalliga auf, drei SHFV-Teams steigen aus der Regionalliga ab

Oberliga Schleswig-Holstein (aktuell und zukünftig 16 Mannschaften):
+ 3 Absteiger aus der Regionalliga (Holstein Kiel II, SV Todesfelde und SC Weiche Flensburg 08)
- 0 Kein Aufsteiger in die Regionalliga Nord (der Heider SV/SV Eichede scheitert in der Aufstiegsrunde zur Regionalliga Nord)
- 3 Regelabsteiger in die Landesliga (der Tabellen-16., -15. und -14.)
- 3 ACHTUNG: Um Platz zu schaffen für die drei Regelaufsteiger aus der Landesliga müssen neben den drei Regelabsteigern auch noch der Tabellen-13., der Tabellen-12. und der Tabellen-11. als viertes, fünftes und sechstes Team in die Landesliga absteigen
= 3 freie Plätze für Aufsteiger aus der Landesliga (die drei Regelaufsteiger, die beiden Landesliga-Meistern und der Gewinner der Aufstiegsspiele der Landesliga-Vizemeister)

Landesliga (aktuell und zukünftig 32 Mannschaften in zwei Staffeln):
+ 6 Absteiger aus der Oberliga Schleswig-Holstein (der Tabellen-16., -15., -14., 13. und 12.)
- 3 Regelaufsteiger in die Oberliga Schleswig-Holstein (die drei Regelaufsteiger, die beiden Landesliga-Meister und der Gewinner der Aufstiegsspiele der Landesliga-Vizemeister)
- 6 Regelabsteiger in die Verbandsliga (aus beiden Staffeln steigen die Tabellen-16., -15. und -14. ab)
- 3 ACHTUNG: Um Platz zu schaffen für die sechs Regelaufsteiger aus der Verbandsliga müssen neben den sechs Regelabsteigern auch noch die beiden Tabellen-13. sowie der Verlierer der Abstiegsspiele der beiden Tabellen-12. als siebtes, achtes und neuntes Team in die Verbandsliga absteigen
= 6 freie Plätze für Aufsteiger aus der Verbandsliga (die sechs Regelaufsteiger, die vier Verbandsliga-Meister sowie die Erst- und Zweitplatzierten der Vierer-Aufstiegsrunde der Verbandsliga-Vizemeister)

Verbandsliga (aktuell und zukünftig 64 Mannschaften in 4 Staffeln):
+ 9 Absteiger aus der Landesliga (die Tabellen-16., -15., -14. und -13. der beiden Landesligen sowie der Verlierer der Abstiegsspiele der beiden Tabellen-12.)
- 6 Aufsteiger in die Landesliga (die sechs Regelaufsteiger, die vier Verbandsliga-Meister sowie der Erst- und Zweitplatzierte der Vierer-Aufstiegsrunde der Verbandsliga-Vizemeister)
- 12 Regelabsteiger in die Kreisliga (aus allen vier Staffeln steigen die Tabellen-16., -15. und -14. ab)
- 3 ACHTUNG: Um Platz zu schaffen für die zwölf Regelaufsteiger aus der Kreisliga müssen neben den zwölf Regelabsteigern auch noch der Viertplatzierte, der Drittplatzierte und der Zweitplatzierte der Vierer-Abstiegsrunde, zu der die vier Tabellen-13. antreten, als 13., 14. und 15. Team in die Kreisliga absteigen
= 12 freie Plätze für Aufsteiger aus der Kreisliga (die zwölf Regelaufsteiger, die acht Kreisliga-Meister sowie die Sieger der vier Aufstiegsspiel-Paarungen der acht Kreisliga-Vizemeister, die der SHFV nach regionalen Gesichtspunkten ansetzt)

Kreisliga (aktuell und zukünftig 128 Mannschaften in acht Staffeln):
+ 15 Absteiger aus der Verbandsliga (aus allen vier Staffeln die Tabellen-16., -15. und -14. sowie der Viertplatzierte, der Drittplatzierte und der Zweitplatzierte der Vierer-Abstiegsrunde der Tabellen-13.)
- 12 Aufsteiger in die Verbandsliga (die zwölf Regelaufsteiger, die acht Kreisliga-Meister sowie die Sieger der vier Aufstiegsspiel-Paarungen der acht Kreisliga-Vizemeister, die der SHFV nach regionalen Gesichtspunkten ansetzt)
- 16 Regelabsteiger in die Kreisklasse A (aus allen acht Staffeln steigen die Tabellen-16. und -15. ab)
- 3 ACHTUNG: Um Platz zu schaffen für die 16 Regelaufsteiger aus der Kreisliga müssen neben den 16 Regelabsteigern auch noch die drei Tabellen-14., die den schlechtesten, den zweitschlechtesten und den drittschlechtesten Punkte-Quotienten aufweisen, als 17., 18. und 19 Team in die Kreisklasse A absteigen
= 16 freie Plätze für Aufsteiger aus der Kreisklasse A (16 Regelaufsteiger, die zwölf Meister der Kreisklasse A sowie die Sieger der vier Dreier-Aufstiegsrunden-Gruppen, die der SHFV nach regionalen Gesichtspunkten zusammensetzt)

Kreisklasse A (aktuell 163 Mannschaften in zwölf Staffeln > sieben 14er- und fünf 13er-Staffeln)
+ 19 Absteiger aus der Kreisliga (aus allen acht Staffeln die Tabellen-16. und -15. sowie die drei Tabellen-14., die den schlechtesten, den zweitschlechtesten und den drittschlechtesten Punkte-Quotienten aufweisen)
- 16 Aufsteiger in die Kreisliga (die 16 Regelaufsteiger, die zwölf Meister der Kreisklasse A sowie die Sieger der vier Dreier-Aufstiegsrunden-Gruppen, die der SHFV nach regionalen Gesichtspunkten zusammensetzt)
- 24 Regelabsteiger in die Kreisklasse B (aus allen zwölf Staffeln steigen die beiden letztplatzierten Mannschaften ab)
- 5 aktuell frei gebliebene Plätze in den fünf Staffeln, die nur aus 13 Mannschaften bestehen
= 26 freie Plätze für Aufsteiger, sofern der SHFV alle zwölf Staffeln mit ihrer eigentlichen Sollstärke von 14 Mannschaften besetzt. Neben den zwölf Regelaufsteigern, den zwölf Meistern der Kreisklasse B, würden dann auch noch alle zwölf Vizemeister und die beiden Drittplatzierten mit den besten Punkte-Quotienten in die Kreisklasse A aufsteigen

Kreisklasse B (aktuell 150 Mannschaften in zwölf Staffeln > zwei 14er-, drei 13er-, sechs 12er- und einer 11er-Staffel)
+ 24 Regelabsteiger aus der Kreisklasse A (aus allen zwölf Staffeln steigen die beiden letztplatzierten Mannschaften ab)
- 26 Aufsteiger in die Kreisklasse A, sofern der SHFV alle zwölf Staffeln der Kreisklasse A mit ihrer eigentlichen Sollstärke von 14 Mannschaften besetzt. Neben den zwölf Regelaufsteigern, den zwölf Meistern der Kreisklasse B, würden dann auch noch alle zwölf Vizemeister und die beiden Drittplatzierten mit den besten Punkte-Quotienten in die Kreisklasse A aufsteigen
- 24 Absteiger in die Kreisklasse C (aus allen zwölf Staffeln steigen die beiden letztplatzierten Mannschaften ab)
- 18 aktuell frei gebliebene Plätze in den Staffeln, die nicht die Sollstärke von 14 erreichen
= 44 freie Plätze für Aufsteiger aus der Kreisklasse C, sofern der SHFV alle 16 Staffeln mit ihrer eigentlichen Sollstärke von 14 Mannschaften besetzt. Neben den 16 Regelaufsteigern, den 16 Meistern der Kreisklasse C, würden dann auch noch alle 16 Drittplatzierten und die zwölf Viertplatzierten mit den besten Punkte-Quotienten aufsteigen

Kreisklasse C (aktuell 179 Mannschaften in 16 Staffeln > zwei 13er-, drei 12er-, acht 11er-, zwei 10er- und eine 9er-Staffel)
+ 24 Absteiger aus der Kreisklasse B (aus allen zwölf Staffeln steigen die beiden letztplatzierten Mannschaften ab)
- 44 Aufsteiger in die Kreisklasse B, sofern der SHFV alle 16 Staffeln mit ihrer eigentlichen Sollstärke von 14 Mannschaften besetzt. Neben den 16 Regelaufsteigern, den 16 Meistern der Kreisklasse C, würden dann auch noch alle 16 Drittplatzierten und die zwölf Viertplatzierten mit den besten Punkte-Quotienten aufsteigen.

(Johannes Speckner)

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