Der Hamburger Fußball-Verband gab am Freitag bekannt, dass sich daran, dass es dabei bleibt, dass die Teams die in der Vorrunde gesammelten Punkte nicht mit in die Meister- und die Abstiegsrunde nehmen ...
Hier der Wortlaut der Mitteilung:
„ImRahmen der Präsidiumssitzung des Hamburger Fußball-Verbandes am 08.10.2020 wurde auch über das Anliegen einer Interessengruppe in Bezug auf die Punkteregelung für die Meister- bzw. Abstiegsrunde der Saison 2020/21 entschieden.
Es wurde ausdrücklich das Engagement der vier Mitglieder der Interessengruppe gelobt, die dem Spielausschuss des HFV in seiner Sitzung am 05.10.2020 eine interessante Alternative zu den bestehenden Regelungen dezidiert vortrugen.
Leider war in diesem Jahr auf Grund der zeitlichen Konstellation, nach der Bekanntgabe der Spielfreigabe durch die Gesundheitsbehörde und der Verabschiedung der Durchführungsbestimmungen und dem Start des Spielbetriebs der Herren, eine umfangreiche Vereinsabfrage nicht möglich. Sollte das in Zukunft möglich sein, wird der Vorschlag der Interessengruppe mit einfließen.
Das Präsidium des HFV schließt sich der Meinung des HFV-Spielausschusses an und sieht keine Möglichkeit, unbeachtlich einer inhaltlichen Bewertung, diesen Vorschlag umzusetzen.
In der HFV-Spielordnung (§2 Nr. 3) ist geregelt, in welchen Fällen eine Änderung der Spielordnung, bzw. der Durchführungsbestimmungen vorgenommen werden kann.
Auszug aus der HFV-Spielordnung:
§ 2 Zuständigkeit, Geltung von Bestimmungen
(3) Alle die Durchführung von Wettbewerben berührenden Regelungen in der Spielordnung und in den Durchführungsbestimmungen müssen vor Beginn der Wettbewerbe bekannt sein.
Für die Saison 2019 / 2020 gilt:
Auf Grund der COVID 19 Pandemie werden Änderungen an den Regelungen in der Spielordnung durch den außerordentlichen HFV-Verbandstag nach Beginn der Wettbewerbe vorgenommen.
Das HFV-Präsidium kann Änderungen an den Regelungen in den Durchführungsbestimmungen nach Beginn der Wettbewerbe vornehmen.
Für die Saison 2020 / 2021 gilt:
Das HFV-Präsidium kann nach Beginn der Wettbewerbe Änderungen an der Spielordnung und den Durchführungsbestimmungen vornehmen, sofern dieses im Zusammenhang mit der COVID 19 Pandemie oder einer anderen Pandemie steht.“