Aktuell: SVW siegt vor dem Oberlandesgericht


Am vorletzten Tag des Jahres gab es ein Urteil, das weltweit noch hohe Wellen schlagen könnte: Das Oberlandesgericht Bremen gab der Klage des SV Wilhelmshaven 92 gegen den Norddeutschen Fußball-Verband statt. Zur Erinnerung: Der Nord-FV hatte die Jadestädter, nach einem Beschluss der Disziplinarkommission des Fußball-Weltverbandes, am Ende der Saison 2012/2013 zu einem Sechs-Punkte-Abzug und ein Jahr später zum Zwangsabstieg aus der Regionalliga Nord verurteilt. Die Wilhelmshavener waren von der FIFA bestraft worden, weil sie sich weigerten, für ihren früheren Spieler Sergio Sagarzazu eine Ausbildungs-Entschädigung zu zahlen. Der Argentinier Sagarzazu (27) war vom Januar 2007 bis zum Juni 2008 für den SVW am Ball (39 Regionalliga-Einsätze, zwei Tore); inzwischen kickt er wieder in seiner Heimat bei Gimnasia CdU. Kurios: Im April 2014 hatte das Landgericht Bremen die Klage des SV Wilhelmshaven gegen den Nord-FV noch abgewiesen (SportNord berichtete, siehe unten stehenden Link). Im Mai 2014 hatte der Nord-FV den Wilhelmshavenern zusätzlich zum Zwangsabstieg-Urteil auch noch die Zulassung für die Regionalliga-Saison 2014/2015 verweigert (SportNord berichtete).

Nach dem nun vom Oberlandesgericht getroffenen Urteil nahmen sowohl der SV Wilhelmshaven als auch der Nord-FV Stellung ...


SVW-Präsident Dr. Hans Herrnberger erklärte auf der Internet-Seite seines Vereins:

„Wir freuen uns, dass unsere Argumente nach sieben Jahren Kampf gegen den DFB und der FIFA heute durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Bremen in vollem Umfang Recht bekommen haben. Es ist ein historischer Tag für mich.

Mein Dank in dieser Sache gilt Herrn Rechtsanwalt Harald Naraschewski und Herrn Albert Sprehe, die meine Hartnäckigkeit gedanklich, arbeitsmäßig und finanziell unterstützt haben, sonst wäre das alles sicher noch viel schwerer gewesen.

Wir haben zur Kenntnis genommen, dass der Norddeutsche Fußball-Verband gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts Bremen in Revision zu gehen beabsichtigt, sind aber zuversichtlich, dass der Bundesgerichtshof den heute vorgetragenen Argumenten des Oberlandesgerichts Bremen, vor allem in Übereinklang mit bestehenden Europäischem Recht, folgen wird“.


In einer Pressemitteilung des Norddeutschen Fußball-Verbandes, die Jana Miglitsch als Assistenz der Nord-FV-Geschäftsführung verschickte, hieß es:

„Unverständnis über Urteil des Oberlandesgerichtes Bremen in der Causa Wilhelmshaven

Norddeutscher Fußball-Verband will in die Revision gehen

Das Oberlandesgericht Bremen hat am heutigen Freitag in seiner Entscheidung der Klage des SV Wilhelmshaven gegenüber dem Norddeutschen Fußball-Verband e.V. (NFV) stattgegeben.

Der SV Wilhelmshaven hatte gegen den NFV aufgrund eines Sechs-Punkte-Abzugs aus der Saison 2012/2013 sowie gegen den nach der vergangenen Spielzeit durch die FIFA-Disziplinarkommission verfügten und durch den NFV umzusetzenden Zwangsabstieg Klage erhoben. In erster Instanz wurde die Klage vor dem Landgericht Bremen am 24. April diesen Jahres zurückgewiesen.

„Wir nehmen diese Entscheidung mit Unverständnis zur Kenntnis“ äußerte sich NFV-Präsident Eugen Gehlenborg am Nachmittag. „Das Urteil des Oberlandesgerichts steht im Gegensatz zu der bisherigen Rechtsprechung der zuständigen Sportgerichte und des Landgerichtes Bremen. Da es in seiner Konsequenz unter anderem die anerkannte rechtliche Zuständigkeit des internationalen Sportschiedsgerichts (CAS) sowie die Einhaltung der Instanzenwege negiert und auf die originäre Zuständigkeit der nationalen Gerichte beharrt, bedeutet dieses, das der Sportbetrieb auf internationaler Ebene künftig rechtlich durch nationale Einzelentscheidungen bestimmt würde. Dieses würde de jure und de facto zur Handlungsunfähigkeit des internationalen Sportbetriebs führen.“

Allein angesichts dieser Konsequenzen hält der NFV den Gang vor den Bundesgerichtshof für unumgänglich.

Auch Dr. Rainer Koch, 1. DFB-Vizepräsident, sieht die Entscheidung kritisch: „Grundsätzlich ist es unsere Überzeugung, dass der internationale Fußballspielbetrieb nur funktionieren kann, wenn sich die Verbände und Vereine an die gemeinsamen Statuten halten. Dazu gehört das geltende Schiedsgerichtssystem mit der Anrufungsmöglichkeit des CAS und der Überprüfbarkeit beim Schweizer Bundesgericht. Wenn Streitigkeiten vor nationalen Gerichten in den Mitgliedsländern verhandelt und unterschiedlich beurteilt werden, wird das weltweit anerkannte System der Sports außer Kraft gesetzt. Wir sehen das Urteil aus diesem Grund sehr kritisch und unterstützen den Norddeutschen Fußball-Verband bei seinem Gang vor den Bundesgerichtshof.“

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