
Abgeschmettert worden war im Dezember 2020 der Corona-Förderungsantrag des VfB Lübeck. Die Argumentation der Verantwortlichen des Drittliga-Neulings, in der Dritten Liga mehr Zuschauer gehabt zu haben als in der vergangenen Saison in der Regionalliga Nord, woraus ihnen nun durch die Corona-Beschränkungen höhere Einnahmeverluste entstanden, wurde vom Bundesverwaltungsamt, dass über die Höhe der Fördergelder im Rahmen der „Corona-Hilfe für den Profisport“ entscheidet, nicht anerkannt (SportNord berichtete, siehe unten stehenden Link).
Dies ist nicht nur Wettbewerbsverzerrung, sondern führte im Etat der Schleswig-Holsteiner auch zu einem großen Loch. Dieses zu schließen, war eine Bedingung der Offiziellen des Deutschen Fußball-Bundes, die die Lübecker nun form- und fristgerecht erfüllen konnten, wie sie am Donnerstag auf ihrer Internet-Seite vermeldeten.
Hier der Wortlaut der Nachricht auf der Internet-Seite des VfB Lübeck:
„DFB-Auflage erfüllt: VfB weist Liquidität nach
Fristgerecht hat der VfB Lübeck bis zum Donnerstag, 21. Januar dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) die Liquidität bis zum Saisonende nachgewiesen. Der DFB hat die Erfüllung der entsprechenden Auflage heute bestätigt. Im Zuge der jährlich anstehenden Nachlizenzierung hatte der DFB vom VfB den Nachweis von zusätzlichen 824.000 Euro gefordert, die nach Berechnungen des Verbandes fehlten, um die Kosten bis Saisonende zu decken. Die Deckungslücke im Etat war durch die Folgen der Corona-Krise entstanden.“