Verbandsliga: Barsbüttel legt Protest ein ...


"Ich war bei der Verhandlung dabei", entgegnet Lutz Göttling auf die Frage, was er vom Urteil des Sportgerichtes des Hamburger Fußball-Verbandes gegen den FC St. Georg-Horn halte. Der Trainer des Barsbütteler SV ergänzte, gegen die Entscheidung, die St. Georg-Horner wegen unsportlichen Verhaltens, nämlich Falschangaben bezüglich der Abführung von Steuern und Sozialabgaben für Vertragsamateure, mit einer Geldstrafe von 750 Euro zu belegen, habe sein Verein bereits Protest eingelegt.

Göttling erklärt, weshalb: "Es geht uns nicht darum, dass unsere 2:4-Niederlage gegen St. Georg-Horn umgewertet wird - wir haben vielmehr gegen die Gesamtbestrafung Protest eingelegt! Fakt ist, dass Bernd Pohl von St. Georg-Horn dem HFV am 28. August in einem mit Vereinsstempel besiegelten Schreiben bestätigte, dass sein Klub für seine Vertragsamateure Sozialabgaben leiste. Zunächst einmal war Pohl hierzu gar nicht berechtigt, da er nicht im Geschäftsführenden Vorstand ist - aber das ist nur ein Verfahrensfehler. Viel schlimmer wiegt, dass die betreffenden Spieler erst im März 2006 angemeldet wurden - eine Kopie der Knappschaft liegt uns vor!

Dass der Verband überhaupt eine Strafe ausgesprochen hat, zeigt, dass eine Falschaussage getätigt wurde. Nur ist die Strafe dafür unserer Meinung nach viel zu gering! Normalerweise hätten die St. Georg-Horner für die sechs Spieler, die sie im Sommer verpflichteten, insgesamt 2.500 bis 6.000 Euro Ablösesumme zahlen müssen. Um diese zu sparen, gaben sie ihnen den Status des Vertragsamateurs. Diese sind laut Deutschem Recht geringfügig Verdienende, für die der Arbeitgeber Sozialabgaben leisten muss. Doch auch dieses Geld sparte der Verein - und nun kommt er mit einer Strafe von 750 Euro wesentlich billiger davon!"


Paragraph 8 der Spielordnung des Deutschen Fußball-Bundes besagt, dass die Anmeldung von Vertragsamateuren bei der Sozialknappschaft für Vereine Pflicht ist. Im Paragraph 25 wird ergänzend hinzugefügt, dass bei Nichtzahlung der Sozialabgaben die Spielberechtigung ruht. Göttling schlussfolgert: "Folglich waren jene Akteure von August bis März 2006 in keiner Partie spielberechtigt - und das ist vorsätzlich geschehen! Nicht von Spielertrainer Oliver Zapel, den ich ausdrücklich in Schutz nehmen möchte - zu Beginn meiner Trainerkarriere habe ich mich nämlich auch nicht um solche Geschichten gekümmert. Aber Herr Pohl hat den Verband bewusst belogen - das wurde auf Nachfrage des HFV-Richters Felix van der Stehen deutlich!"

Anfang März hatte Pohl gegenüber SportNord noch erklärt, dass er beim Verband "die erforderlichen Unterlagen einreichen könne" (siehe unten verlinkten Bericht) - auch der Wahrheitsgehalt dieser Worte muss in Frage gestellt werden, denn laut Göttling "konnten die St. Georg-Horner dem Sportgericht kein einziges entsprechendes Dokument vorzeigen". Der BSV-Trainer ergänzt: "Angeblich haben sie im Herbst bei der Knappschaft angerufen, aber dort ging niemand ans Telefon ..."

Müssten den "Rittern" nun als Konsequenz daraus alle Punkte, die sie bis März errangen, abgezogen werden? "Eigentlich schon", findet Göttling, der damit leben könnte, "wenn die gegnerischen Vereine die Zähler nicht gutgeschrieben bekommen, da die Sieben-Tage-Einspruchsfrist verstrichen ist!" Bliebe es aber bei der jetzt ausgesprochenen geringen Geldstrafe, bestehe laut Göttling "die große Gefahr, dass es Nachahmer geben wird, die ebenfalls Ablösesummen und Sozialabgaben sparen, und dafür dann lieber eine Strafe entrichten, die deutlich niedriger ist als die durch die Vergehen eingesparten Gelder!"

Darauf, dass der HFV im zweiten Verfahren eine drakonischere Strafe ausspricht, mag Göttling kaum hoffen: "Wir rechnen uns nicht allzu viel aus, wollen aber im Sinne der Sportlichkeit nichts unversucht lassen. Und damit dieses Gebaren nicht Sitte wird, müsste der Verband zumindest klarere Regeln einführen!" Eine Möglichkeit wäre zum Beispiel, dass er sich zukünftig nicht nur schriftlich bestätigen lässt, dass die Sozialabgaben geleistet werden, sondern eine Kopie der Knappschaftsunterlagen anfordert. "Es wäre ratsam, hier eine strenge Kontrolle durchzuführen - ansonsten wird St. Georg-Horn sicher Nachahmer finden!"


Was denken Sie, liebe SportNord-Leser: Ist das Urteil, das das HFV-Sportgericht gegen die St. Georg-Horner verhän

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