Aktuell: Keine Regionalliga-Zulassung für Teutonia 05


Die Zulassungskommission des Norddeutschen Fußball-Verbandes erteilte nur 28 von den 31 Vereinen, die sich um eine Zulassung für die kommende Saison 2018/2019 in der Regionalliga Nord beworben hatten, die Zulassung. Dabei erhielten 21 Klubs die Zulassung ohne weitere Auflagen ‒ sieben Vereine müssen im technisch- organisatorischen Bereich noch Auflagen bis zum Start der kommenden Spielzeit erfüllen. Drei Bewerber, darunter zwei aktuelle Viertligisten und der einzige Aufstiegsanwärter aus der Oberliga Hamburg, bekamen (vorerst) keine Zulassung: „Die Vereine Lüneburger SK Hansa, FC Teutonia 05 und Eutin 08 erhalten an diesem Tag keine Zulassung. Alle drei Vereine haben aber die Möglichkeit, bis zum Dienstag, 15. Mai Unterlagen nachzureichen, um die Zulassung nachträglich zu erhalten“, hieß es in der Pressemitteilung, die der Nord-FV am Freitagabend verschickte.


Folgende Vereine haben die Zulassung zur Regionalliga Nord für die Saison 2018/2019 erhalten:


Niedersachsen (17 Vereine):

SV Meppen und VfL Osnabrück (beide Dritte Liga), VfB Oldenburg, TSV Havelse, BSV Schwarz-Weiß Rehden, Eintracht Braunschweig II, VfL Wolfsburg II, Hannover 96 II, SV Drochtersen/Assel, VfV Borussia 06 Hildesheim, 1. FC Germania Egestorf/Langreder und SSV Jeddeloh (alle Regionalliga Nord) sowie VfL Oldenburg, U. S. I. Lupo Martini Wolfsburg, 1. FC Wunstorf, FC Eintracht Northeim und SV Arminia Hannover (Oberliga Niedersachsen).

Anmerkungen:
Die wirtschaftlichen Unterlagen für die Vereine VfL Wolfsburg II, Hannover 96 II, Eintracht Braunschweig II, SV Meppen und VfL Osnabrück wurden über den Lizenzierungsantrag der Ersten Mannschaft des Vereins bei der DFL/dem DFB eingereicht und befinden sich noch in der Prüfung. Hier wird eine Gesamtzulassung unter dem Vorbehalt erteilt, dass die positiven Testate der DFL/des DFB beim NFV unverzüglich nach Erhalt eingereicht werden.
Die Vereine 1. FC Wunstorf, FC Eintracht Northeim, SSV Jeddeloh, VfL Oldenburg und SV Arminia Hannover erhalten die Zulassung jeweils mit der Auflage, die für sie bestehenden sicherheitstechnischen Auflagen bis zum Saisonstart (erstes Heimspiel) fristgerecht zu erfüllen und deren Finanzierung darzustellen.



Hamburg (vier Vereine):

Hamburger SV II, FC St. Pauli II, FC Eintracht Norderstedt und Altonaer 93 (alle Regionalliga Nord)

Anmerkung:
Die Unterlagen für die Vereine Hamburger SV II und FC St. Pauli II wurden über den Lizenzierungsantrag der Ersten Mannschaft des Vereins bei der DFL eingereicht und befinden sich noch in der Prüfung. Hier wird eine Gesamtzulassung unter dem Vorbehalt erteilt, dass die positiven Testate der DFL beim NFV unverzüglich nach Erhalt eingereicht werden.



Bremen (vier Vereine):

SV Werder Bremen II (Dritte Liga) sowie Bremer SV, Brinkumer SV und FC Oberneuland (alle Bremen-Liga)

Anmerkungen:
Die Unterlagen für den Verein SV Werder Bremen II wurden über den Lizenzierungsantrag der Ersten Mannschaft des Vereins bei der DFL eingereicht und befinden sich noch in der Prüfung. Hier wird eine Gesamtzulassung unter dem Vorbehalt erteilt, dass das positive Testat der DFL beim NFV unverzüglich nach Erhalt eingereicht wird.
Die Vereine Bremer SV und Brinkumer SV erhalten die Zulassung mit der Auflage, die für sie bestehenden sicherheitstechnischen Auflagen bis zum Saisonstart (erstes Heimspiel) fristgerecht zu erfüllen und deren Finanzierung darzustellen.



Schleswig-Holstein (drei Vereine):
SC Weiche Flensburg 08 und VfB Lübeck (beide Regionalliga Nord) sowie Holstein Kiel II (Oberliga Schleswig-Holstein).

Anmerkung:
Die Unterlagen für den Verein Holstein Kiel II wurden über den Lizenzierungsantrag bei der DFL eingereicht und befinden sich noch in der Prüfung. Hier wird eine Gesamtzulassung unter dem Vorbehalt erteilt, dass das positive Testat der DFL beim NFV unverzüglich nach Erhalt eingereicht wird.



In der Pressemitteilung hieß es zudem: „Der NFV führt das Zulassungsverfahren für die Vereine der Regionalliga Nord der Herren durch, um den Vereinen mehr Planungssicherheit zu geben. Neben dem zu erbringenden Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit haben die Klubs auch Sicherheitsauflagen baulicher, technischer, organisatorischer und betrieblicher Art zu erfüllen.“

Der norddeutschen Zulassungskommission gehören an: Der Vorsitzende Thomas Fürst (Bremen) sowie Peter Niemann (Bad Schwartau), Daniel Diebold (Bönningstedt) und Wolfgang Mickelat (Bad Zwischenahn).

 Redaktion
Redaktion Artikel