
Bereits am 12. März war die Saison 2019/2020 im deutschen Volleyball wegen der Corona-Pandemie für beendet erklärt worden. Nun veröffentlichten der Vorstand und das Präsidium des Deutschen Volleyball-Verbandes am Freitagabend für die Auf- und Abstiegsregelung in der Dritten Liga sowie in der Regionalliga eine passable Lösung, die der Variante, die SportNord bei seinem Vorschlag für die Regelung im Hamburger Amateur-Bereich am Donnerstag veröffentlichte (siehe unten verlinkten Bericht), ziemlich nahe kommt.
Demnach werden, da die Saison nicht regulär beendet wurde, keine Meister gekürt. Es sollen nur die Teams absteigen, die rein rechnerisch keine Chance mehr auf den Klassenerhalt hatten – aber alle Mannschaften, die sich noch hätten retten können, die Liga halten. Und im Gegenzug sollen dank einer Aufstockung der Ligen bis auf 14 Teams neben den derzeitigen Spitzenreitern auch die anderen Mannschaften, die noch Aufstiegschancen haben, um eine Liga nach oben klettern können, so sie dies wollen.
Hier der Wortlaut der Meldung, die am Freitagabend auf „www.volleyball-verband.de“ veröffentlicht wurde:
„Der Vorstand und das Präsidium des Deutschen Volleyball-Verbandes (DVV) haben auf Vorschlag des Bundesspielausschusses die Regelungen zur Wertung der Hallen-Saison 2019/2020 für alle Dritten Ligen und Regionalligen beschlossen.
Um den Vereinen sowie den Spielausschüssen eine geordnete Vorbereitung auf die Saison 2020/21 zu ermöglichen, hat der Bundesspielausschuss verschiedene Regelungen für die Dritten Ligen und die Regionalligen erarbeitet. Diese betreffen Festlegungen zur Wertung, zum Auf- und Abstieg in der Spielzeit 2019/2020 und in der kommenden Saison 2020/2021.
Beschlüsse für die Dritten Ligen und Regionalligen:
Meisterschaft
Aufgrund des Abbruchs der Saison 2019/2020 wird der Meister-Titel nicht vergeben.
Auf- und Abstiegsregelung
Für diejenigen Mannschaften, die zum Zeitpunkt des Saisonabbruchs als Aufsteiger bzw. Absteiger eindeutig und sportlich nicht mehr änderbar feststehen, gelten die bestehenden Regelungen, das heißt sie steigen auf beziehungsweise müssen absteigen.
Aufstiegsspiele am Ende der Saison 2019/2020 finden nicht statt.
Mannschaften, die zum Zeitpunkt des Saisonabbruchs auf einem Abstiegsplatz sind und rechnerisch einen Nichtabstiegsplatz gemäß den festgelegten Regularien erreichen könnten, erhalten das Angebot, für die Saison 2020/2021 in dieser Spielklasse zu bleiben.
Mannschaften, die zum Zeitpunkt des Saisonabbruchs nicht auf einem Aufstiegsplatz sind und rechnerisch eine Platzierung erreichen könnten, die gemäß den festgelegten Regularien zum Aufstieg berechtigen, erhalten das Angebot zusätzlich in die höhere Spielklasse aufzusteigen.
Das gilt allerdings nur, wenn die maximale Staffelstärke von 14 Mannschaften in der Saison 2020/2021 nicht überschritten wird. Die spielleitende Stelle der übergeordneten Spielklasse entscheidet darüber abschließend.
Aus den Staffeln, die in der Saison 2020/2021 mit der Maximalanzahl von 14 Mannschaften spielen, steigen am Ende der Saison bis zu vier Mannschaften ab.
Staffelstärke 2020/2021
Die Saison 2020/2021 wird höchstens mit 14 Mannschaften gespielt. Erreicht eine Staffel die maximale Stärke, kann höchstens eine Stützpunktmannschaft aufgenommen werden.
Spielklassen unterhalb der Regionalligen
Der Spielbetrieb unterhalb der Regionalligen liegt im Zuständigkeitsbereich der Landesverbände. Gemeinsam mit den Landesverbänden möchte der DVV in dieser besonderen Situation eine sportlich faire Lösung für Mannschaften und Vereine entwickeln. Auch wenn möglichst einheitliche Regelungen angestrebt werden, sollen die spezifischen regionalen Rahmenbedingungen berücksichtigt werden.“