
Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg beschloss am Dienstag zumindest gewisse Lockerungen, von denen auch Fußballspieler profitieren: „Ab morgen dürfen sich Gruppen von bis zu zehn Personen treffen, auch wenn diese aus mehr als zwei Haushalten kommen. Bislang war dies auf Mitglieder aus zwei Haushalten beschränkt“, hieß es in der neuen Verordnung in Bezug auf die Corona-Beschränkungen, die auf „www.hamburg.de“ veröffentlicht wurden.
Auch Veranstaltungen seien „unter Auflagen zur Kontaktrückverfolgung sowie Hygiene- und Schutzvorkehrungen wieder erlaubt“, hieß es dort weiter. Die zulässige Teilnehmerzahl hängt dabei unter anderem davon ab, ob die Veranstaltung unter freiem Himmel oder in geschlossenen Räumen stattfindet: „Bei Veranstaltungen im Freien mit festen Sitzplätzen dürfen bis zu 1000 Personen teilnehmen (in geschlossenen Räumen bis zu 650), ohne feste Sitzplätze im Freien bis zu 200 Personen (in geschlossenen Räumen bis 100).“ Eine weitere Einschränkung bezieht sich auf das Getränke-Angebot: „Wird Alkohol ausgeschenkt, reduziert sich die Höchstzahl bei Veranstaltungen ohne feste Sitzplätze um jeweils die Hälfte“, heißt es in der Verordnung.
Einen Schritt weiter ist Mecklenburg-Vorpommern, wo für die Amateur-Kicker das Ende der fußballlosen Zeit absehbar ist: „Freundschaftsspiele sind ab dem 11. Juli erlaubt“, teilte der Landesfußballverband Mecklenburg-Vorpommern am Dienstagnachmittag auf seiner facebook-Seite mit. Am offiziell letzten Tag der aufgrund der Beschränkungen, die wegen der Corona-Pandemie auferlegt worden waren, vorzeitig beendeten Saison 2019/2020 überbrachte die Staatskanzlei von Mecklenburg-Vorpommern diese gute Nachricht für alle Fußballspielenden. Demnach sind in Kürze wieder Wettkämpfe in Kontaktsportarten im Amateurbereich möglich. „Die bislang gültige Aussetzung von Freundschaftsspielen und Turnieren seitens des Landesfußballverbandes Mecklenburg-Vorpommern läuft mit der heutigen Entscheidung der Landesregierung mit dem Ablauf der aktuellen Verordnung zum dauerhaften Schutz gegen das neuartige Coronavirus am Ende des 10. Juli 2020 aus“, hieß es weiter in der Mitteilung des Verbands.
Von Verbandsseite wurde allerdings „ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zur Durchführung solcher Sportveranstaltungen die entsprechend noch umzusetzenden Regeln in Sachen Abstand und Hygiene der zuständigen Behörden seitens der beteiligten Vereine und der Aktiven zu beachten und einzuhalten sind“. Positiv: Die Testspiele dürfen auch von Zuschauern – laut neuer Verordnung bis zu 500 – besucht werden. „Für sie gelten allerdings ebenso die bekannten Abstands- und Hygieneregeln. Generell müssen alle notwendigen Vorkehrungen für eine Nachverfolgbarkeit getroffen werden“, hieß es abschließend in der Mitteilung von Mecklenburg-Vorpommerns Fußball-Verband.