
In einem weiteren Landesverband sind die Hoffnungen der Amateurfußballer, im Frühjahr noch einmal zum Kampf um Punkte auf die Plätze zurückkehren zu können, zerplatzt. Der Vorstand des Badischen Fußballverbandes hat, da die seinen Berechnungen nach spätmöglichste Wiederaufnahme des Spielbetriebs zum 9. Mai unmöglich erscheint, die Saison 2020/2021 abgebrochen. So, wie im Bereich des Hamburger Fußball-Verbandes, gibt es auch in Baden keine Aufsteiger und keine sportlichen Absteiger.
Dies gilt für alle Teams, die in der Verbandsliga Baden, die unter der Regionalliga Südwest und der Oberliga Baden-Württemberg zur sechsthöchsten Spielklassenebene gehört, oder einer darunter folgenden Liga um Punkte kämpfen. Der Verbandsliga-Spitzenreiter SV Spielberg, der immerhin acht seiner 30 Saisonspiele absolviert und dabei alle möglichen 24 Punkte geholt hatte, verpasst somit auch im zweiten Anlauf die angestrebte Rückkehr in die Oberliga. Tabellen-Vierter in der Verbandsliga Baden ist übrigens der VfB Eppingen, der am 26. Oktober 1974 den damaligen Bundesliga-Spitzenreiter Hamburger SV mit 2:1 im DFB-Pokal geschlagen hatte. Noch etwas „prominenter“ ist der Rang-Zehnte VfR Mannheim, der 1949 Deutscher Meister geworden war.
Wie in Hamburg, so soll auch in Baden der Verbandspokal möglichst auf sportlichem Wege beendet werden. Hier ist der Badische Verband allerdings in einer deutlich komfortableren Ausgangsposition als der HFV: Im August 2020 wurden bereits die Erst-, Zweit- und Drittrunden-Duelle sowie die Achtel- und Viertelfinals absolviert, so dass hier nur noch die Halbfinals sowie das Endspiel offen sind. Neben dem Drittligisten und Pokal-Titelverteidiger SV Waldhof Mannheim sowie dem FC Astoria Walldorf (Regionalliga Südwest), die unisono im Liga-Spielbetrieb stehen, erreichten mit dem 1. FC Mühlhausen und dem ATSV Mutschelbach zwei Verbandsligisten die Vorschlussrunde.
Hier der Wortlaut der Mitteilung des Badischen Fußballverbandes:
„Der Vorstand des Badischen Fußballverbandes hat in seiner gestrigen Sitzung beschlossen, die seit dem 29. Oktober 2020 unterbrochene Saison mit sofortiger Wirkung zu beenden. Nach Paragraph 4c der bfv-Spielordnung hat dies die Annullierung aller Meisterschaftsrunden der Herren, Frauen und Jugend von der Verbandsliga abwärts zur Folge. Es gibt somit in der Saison 2020/2021 keine Auf- und Absteiger. Pokalspiele sowie die Ligen ab den Oberligen Baden-Württemberg aufwärts sind von diesem Beschluss nicht betroffen.
Nach den Erfahrungen aus der Saison 2019/2020 hat der Verbandstag im vergangenen Jahr Regelungen beschlossen, um auf Beeinträchtigungen des Spielbetriebs durch höhere Gewalt oder aufgrund öffentlich-rechtlicher Bestimmungen oder Verfügungen reagieren zu können. Der Paragraph 4c der Spielordnung schafft einen gesicherten verbandsrechtlichen Rahmen bei notwendigen Unterbrechungen oder Abbruch einer Spielzeit. Unter anderem ist hier eine Mindestanzahl an Spielen festgelegt, um eine Meisterschaftsrunde werten zu können.
Spätestens seit Februar 2021 stand fest, dass die Meisterschaftsspiele 2020/2021 nicht vollständig absolviert werden können. Zu diesem Zeitpunkt bestand rechnerisch aber noch die Aussicht, die Vorrunden zu beenden und die Saison auf diese Weise zu werten. Entsprechende Regelungen in der Spielordnung hat der Verbandsvorstand am 13. März 2021 beschlossen. Der 9. Mai 2021 wurde als letzter möglicher Termin festgelegt, um die unterbrochene Saison wieder aufzunehmen und bis zum Saisonende am 30. Juni 2021 die Vorrunde zu absolvieren. Um dies unter sportlich fairen Bedingungen und unter Berücksichtigung gesundheitlicher Aspekte zu ermöglichen, hätte eine der Unterbrechung angemessene Vorbereitung, sprich ein flächendeckendes Mannschafttraining unter Wettkampfbedingungen und ohne weitere Auflagen, vorgeschaltet sein müssen. Dies sieht der Verbandsvorstand angesichts der immer noch hohen und regional stark unterschiedlichen Infektionslage sowie der geltenden Verordnungen als nicht mehr möglich an und hat folglich die Saison mit Beschluss vom 8. April 2021 beendet.
Als Rechtsfolge sieht Paragraph 4c Nr. 5.2 Spielordnung zwingend die Annullierung vor. Es gibt demnach in der Spielzeit 2020/2021 in den bfv-Spielklassen der Herren, Frauen und Jugend von der Verbandsliga abwärts grundsätzlich keine Auf- und Absteiger. Dies gilt nicht für Vereine, die bereits vor dem Abbruch auf die Austragung von Spielen verzichtet hatten oder von der Austragung weiterer Spiele dieser Saison bereits zurückgetreten sind. Auch ein freiwilliger Abstieg ist möglich, hierfür hat der Vorstand als Folgeregelung die Stichtage für eine Verzichtserklärung bei den Herren und Frauen auf den 15. Juni 2021 und für die Jugend auf 30. Juni 2021 festgelegt.
„Wir bedauern sehr, diesen Schritt gehen zu müssen. Wir wissen, dass die Annullierung wirtschaftliche Folgen für viele Vereine hat und dass damit Träume platzen“, betont bfv-Präsident Ronny Zimmermann. „Daher haben wir bis zuletzt auf eine deutliche Besserung der Infektionslage gehofft, um die Saison sportlich zu beenden, so wie es unsere Aufgabe und Pflicht als Verband ist. Nun ist leider der Punkt erreicht, an dem dies nicht mehr zumutbar und möglich ist. Als Fußballer blutet einem das Herz bei einer solchen Entscheidung!“
Angesichts des überschaubaren Restprogramms in den Pokalwettbewerben hat die Annullierung der Meisterschaftsrunden hierauf keine Auswirkung. Wir versuchen weiterhin die Sieger im Sport-Lines Pokal der Frauen, dem bfv-Rothaus-Pokal auf Verbands- und Kreisebene sowie den Jugendpokalen sportlich zu ermitteln.“