
Anders als in Hamburg, sind die Corona-Beschränkungen für Sportler im benachbarten Bundesland Schleswig-Holstein weiter gelockert worden. Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung hat am Mittwoch, 10. Juni, die Regelung zum Abstandsgebot im Sport für Gruppen bis zehn Personen aufgehoben.
Konkret heißt es in dem Erlass: „Gruppen von zehn Personen dürfen auch ohne das Einhalten der Abstandsregeln Sport ausüben. Auf die Sportart kommt es nicht an; auch kontaktintensive Sportarten wie Kampfsport können ausgeübt werden. Bei der Ausübung von Sport gilt das allgemeine Abstandsgebot aus § 2 Abs. 1 der Corona-Verordnung. Dabei gilt ebenfalls die Ausnahme nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, wonach der Mindestabstand von 1,5 Metern bei Zusammenkünften zu privaten Zwecken mit bis zu zehn Personen nicht eingehalten werden muss. Dies ist bei der Ausübung von Sport in einer Gruppe bis zu 10 Personen stets der Fall, weil sich die Personen zu einem privaten Zweck, nämlich der Ausübung von Sport, treffen.“
Die Verantwortlichen des Schleswig-Holsteinischen Fußball-Verbandes zogen daraus folgenden Schluss: „Demnach sind ab sofort Trainingseinheiten bei einer Gruppengröße von bis zu zehn Personen wieder unter normalen Gegebenheiten und ohne Einhaltung eines Mindestabstands möglich. Die Regelung gilt für alle Altersklassen.“ Die Offiziellen des SHFV ergänzten auf ihrer Internet-Seite, dass auch „die Benutzung von öffentlichen Toiletten, Umkleidekabinen und Duschen unter Auflagen und nach Erstellung eines Hygienekonzeptes wieder möglich“ sei.
Achtung: Die Lockerungen für die Trainingseinheiten gilt nicht nur für Vereine, die dem SHFV angehören, sondern auch für die Mitgliedsvereine des Hamburger Fußball-Verbandes, die in Schleswig-Holstein beheimatet sind. Alle HFV-Teams aus den Kreisen Pinneberg, Segeberg, Stormarn und Herzogtum Lauenburg dürfen also nun anders als die im Hamburger Stadtgebiet ansässigen Mannschaften wieder etwas normaler trainieren ...