
Noch ist offen, wie der Spielausschuss des Hamburger Fußball-Verbandes auf die angekündigte Nichtmeldung des Wedeler TSV für die kommende Saison 2019/2020 in der Oberliga Hamburg (SportNord berichtete, siehe unten stehenden Link) reagiert. Sollte bis um Mitternacht – dann endet die Meldefrist offiziell – nicht doch noch eine Meldung aus der Elbstadt an der Jenfelder Allee eintreffen, dürften die HFV-Verantwortlichen aber zeitnah eine Entscheidung treffen.
Fakt ist aber: Die wahrscheinlichste Lösung ist die, dass in zwei Aufstiegsspielen zwischen dem FC Union Tornesch und dem VfL Lohbrügge, die die Landesliga Hammonia beziehungsweise die Hansa-Staffel als Tabellen-Dritter abgeschlossen hatten, ein fünfter Aufsteiger nach den beiden Landesliga-Meistern und den beiden Landesliga-Vizemeistern ermittelt wird. Dabei hätte, da die Saison 2018/2019 in einem geraden Kalenderjahr begann, zunächst das Union-Team im „Torneum“ Heimrecht, ehe das allesentscheidende Rückspiel am Binnenfeldredder stattfinden würde. Dass der HEBC, der die Spielzeit mit vier Zählern Rückstand auf den Tabellen-15. Wedeler TSV als Drittletzter auf einem Regelabstiegsplatz abgeschlossen hatte, nachrückt, ist nach einem Blick in die Durchführungsbestimmungen des HFV nahezu auszuschließen. Dort heißt es unter Punkt 3.4.1 nämlich:
„Oberliga Hamburg
Abstieg: Die Vereine, die nach dem letzten Spieltag die drei letzten Tabellenplätze belegen, haben kein Relegations- bzw. Aufstiegsrecht und steigen in die Landesliga ab. Die Zahl der absteigenden Mannschaften kann sich im Zusammenhang mit einem Abstieg von HFV-Mannschaften aus überregionalen Spielklassen erhöhen.“
Landesliga
Aufstieg: Die jeweiligen Meister der Landesliga-Staffeln steigen in die Oberliga Hamburg auf (zwei Regelaufsteiger). Anrecht auf weitere, in der Oberliga Hamburg freiwerdende Plätze haben die jeweiligen nächstplatzierten Mannschaften der Landesliga-Staffeln. Die Entscheidung zwischen den Landesliga-Zweitplatzierten wird durch Hin- und Rückspiel jeweils auf heimischem Platz ausgetragen (SpO §20 (3) und SpO §21 (4)). Verzichtet eine Mannschaft auf ihr Aufstiegsrecht, hat sich der entsprechende Gegner qualifiziert und steigt in die Oberliga Hamburg auf. In Spielzeiten, die in einem geraden Kalenderjahr beginnen, hat der Vertreter der Hammonia-Staffel im ersten Spiel Heimrecht. In Spielzeiten, die in einem ungeraden Kalenderjahr beginnen, hat der Vertreter der Hansa-Staffel im ersten Spiel Heimrecht. Das Hinspiel soll am Dienstag/Mittwoch zehn Tage nach dem letzten Spieltag stattfinden. Das Rückspiel am darauffolgenden Wochenende.
Die beteiligten Vereine können sich im gegenseitigen Einvernehmen auf andere Termine einigen.“
Dass der HFV-Spielausschuss entscheidet, die Lohbrügger direkt aufsteigen zu lassen, weil sie den besseren Punkte-Quotienten aufweisen als die Tornescher (2,107 gegenüber 2,033), lässt die Spielordnung eigentlich nicht zu. Dort heißt es unter Paragraph 25, Ziffer 3:
„Kommen für die Ermittlung von Auf- oder Absteigern zwei Mannschaften verschiedener Staffeln in Frage, so findet ein Entscheidungsspiel statt, dass nach Möglichkeit auf einem neutralen Platz stattfinden soll.
Abweichend von dieser Regelung wird die Entscheidung im Bereich der Herren zwischen den Landesliga-Zweitplatzierten durch Hin- und Rückspiel jeweils auf heimischem Platz ausgetragen.
Sofern der Auf- oder Abstieg unter mehr als zwei Mannschaften zu ermitteln ist, gilt die Quotientenregelung.
Für die Durchführung von Entscheidungsspielen und einfachen Punktrunden können die spielleitenden Ausschüsse Sonderregelungen treffen.“