
Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg hat weitere direkte Zuschüsse in Höhe von einer Million Euro für den Sport bereitgestellt. Die maximale Förderhöhe beträgt dabei bis zu 20.000 Euro je Sportverein und bis zu 100.000 Euro je Wirtschaftsbetrieb. Die Klubverantwortlichen können Zuschüsse für die Corona-bedingten Hygiene- und Schutzmaßnahmen beantragen. Hier der Wortlaut der Mitteilung, die von der Behörde für Inneres und Sport auf „www.hamburg.de“ veröffentlicht wurde:
„Weitere Unterstützung für den Hamburger Sport in der Corona-Krise: Ab sofort können gemeinnützige Sportvereine und als Wirtschaftsbetrieb ausgegliederte Lizenzspieler-Abteilungen weitere direkte Zuschüsse für aufgrund der Corona-Pandemie dringend notwendige Hygiene- und Schutzmaßnahmen beantragen. Dafür stehen eine Million Euro aus den Mitteln zur Bewältigung der Corona-Krise zur Verfügung.
Hamburg hat seit Inkrafttreten der Einschränkungen im Zuge der Pandemie-Bekämpfung ein umfangreiches Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht, das sicherstellen soll, dass der Sport gut durch die Krise kommt, zuletzt unter anderem mit dem im November auf den Weg gebrachten Nothilfefonds II (vier Millionen Euro), von dem bis Ende vergangener Woche bereits mehr als 1,7 Millionen Euro an 64 Antragssteller ausgezahlt wurden. Auch der Hamburger Sport, der derzeit vom Lockdown hart betroffen ist, hat auf die Herausforderungen in der Corona-Pandemie reagiert und in den vergangenen Monaten massiv in erhöhte Hygiene- und Schutzmaßnahmen investiert.
Mit einer neuen Richtlinie hat der Senat am heutigen Dienstag daher beschlossen, Vereine und als Wirtschaftsbetriebe ausgegliederte Lizenzspieler-Abteilungen bei der Umsetzung dieser Corona-bedingten Hygienemaßnahmen finanziell zu unterstützen. Konkrete Fördermaßnahmen sind zum Beispiel häufigere und umfangreichere Reinigungen der Sport- und Sanitäranlagen, Maßnahmen für eine bessere Hygiene und Maßnahmen zur Desinfektion. Die Gesamtfördersumme in Höhe von einer Million Euro wird aus den Mitteln zur Bewältigung der Corona-Krise bereitgestellt. Dem vorausgegangen war ein entsprechender Beschluss der Hamburgischen Bürgerschaft auf Initiative der Regierungsfraktionen.
Die maximale Förderhöhe für Sportvereine richtet sich nach der Anzahl der Vereinsmitglieder. Dabei werden 50 Prozent der nachgewiesenen Belastungen gefördert.
Vereinsmitglieder > Maximaler Förderbetrag
bis zu 500> 5.000 Euro
501 bis 1.000 > 10.000
1.001 bis 3.000 > 15.000
mehr als 3.000 > 20.000
Als Wirtschaftsbetriebe ausgegliederte Lizenzspieler-Abteilungen können Belastungen, die sich aus der Umsetzung der beim jeweiligen Ligaverband vorgelegten Hygienekonzepte für den Spielbetrieb sowie zusätzlich erforderliche Maßnahmen bei der Durchführung von Heimspielen in der Saison 2020/2021 ergeben, geltend machen. Die Höhe beträgt dabei ebenfalls 50 Prozent der geltend gemachten Belastungen. Die maximale Förderhöhe beträgt 100.000 Euro je Wirtschaftsbetrieb.
Sportsenator Andy Grote: „Wir stehen weiter fest an der Seite des Hamburger Sports und wollen mit diesen zusätzlichen, nicht zurückzuzahlenden Zuschüssen für Corona-bedingte Hygiene- und Schutzmaßnahmen weitere passgenaue Hilfestellung leisten. Wir setzen alles daran, dass wir nach Ende der Corona-Krise wie bisher über einen leistungsstarken Sportbetrieb verfügen und diesen schnell wieder aufbauen können.“
Mitgliedsvereine des Hamburger Sportbund e. V. richten Ihren Antrag an:
Hamburger Sportbund e. V.
Stichwort: Hygiene- und Schutzmaßnahmen Sport
Schäferkampsallee 1
20357 Hamburg
Die übrigen Antragsteller richten Ihren Antrag an:
Behörde für Inneres und Sport
Stichwort: Hygiene- und Schutzmaßnahmen Sport
Landessportamt
Schopenstehl 15
20095 Hamburg
poststelle@sportamt.hamburg.de
Anträge können für den Zeitraum vom 15. März 2020 bis zum 31. März 2021 nach Möglichkeit per E-Mail gestellt werden. Das Antragsformular wird auf Anforderung bereitgestellt.“