
Vereinsverantwortliche, vor allem Trainer, aufgepasst: Die neue Festspiel-Regelung des Deutschen Fußball-Bundes sieht vor, dass zukünftig auch Spieler, die von der Zweiten Mannschaft zur Ersten Mannschaft wechseln, für eine Schutzfrist pausieren müssen! Die neue Festspielregelung ist hinterlegt in der Spielordnung des Hamburger Fußball-Verbandes unter § 17.
Hier ein Auszug davon:
(1) Für Spieler von Leistungsklassenmannschaften ist ein Wechsel von maximal drei Spielern jederzeit möglich, soweit sich nicht Beschränkungen aus den Absätzen (2) und (3) ergeben.
(2) Nach einem Einsatz in einem Pflichtspiel einer Mannschaft der Leistungsklasse des HFV sind Amateure oder Vertragsspieler des Vereins erst nach einer Schutzfrist von zwei Tagen wieder für Pflichtspiele aller anderen Amateur-Mannschaften ihres Vereins mit Aufstiegsrecht spielberechtigt.
(3) Die Einschränkung gemäß Absatz (2) gilt nicht für den Einsatz in Freundschaftsspielen und für Spieler, die am 1. Juli das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Anmerkung:
Der DFB unterscheidet in seiner Spielordnung nicht mehr den Begriff Erste und Zweite Mannschaft, sondern spricht nur noch von Mannschaften in den Leistungsklassen (Oberliga bis Kreisklasse). Damit zählt diese Regelung also nicht nur, wenn Spieler „von oben“ (Erste Mannschaft) nach „unten“ (zur Zweiten Mannschaft) gehen, sondern auch umgekehrt.
Beispiel: Ein Spieler, der älter als 23 ist, hat am Sonntag für die Zweite Mannschaft gespielt. Demnach kann er am Dienstag (in einem Nachhol- oder Pokalspiel) nicht für die Erste Mannschaft spielen, oder auch umgekehrt. Diese Regelung gilt nicht für Spieler, die am 1. Juli das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
(JSp)