
Am Montag, 9. August hatte Schiedsrichter Lutz Martini (von Grün-Weiss Harburg) in einem offenen Brief an die Führung des Hamburger Fußball-Verbandes, die er auch SportNord in Kopie zukommen ließ, angesichts der jüngsten Gewalt-Exzesse und Spielabbrüche angeregt, dass es zukünftig eine Bewährungszeit und Mitgliedschaft auf Probe für neue Vereine geben solle (SportNord berichtete, siehe unten stehenden Link).
Noch am selben Tag erhielt Martini von HFV-Geschäftsführer Karsten Marschner per E-Mail eine Antwort, in der Marschner auf den einjährigen Ausschluss des Süd-Bezirksligisten FC Bingöl (SportNord berichtete) verwies und betonte, dieses Beispiel würde „zeigen, dass etwas passiert, wenn es entsprechend erforderlich ist“. Zudem gab Marschner zu bedenken, dass seinem Verband bei Aufnahme und Ausschluss von Vereinen „sehr enge rechtliche Grenzen gesetzt“ seien, was an der „grundgesetzlich verbrieften Vereinigungsfreiheit“ liegen würde. So habe es höchstrichterliche Entscheidungen dazu gegeben, dass es gerade Sportverbänden aufgrund ihrer Quasi-Monopolstellung (dieser Begriff wurde durch die Gerichte geprägt) nur in sehr wenigen, begründeten Ausnahmefällen gestattet sei, Vereine nicht aufzunehmen oder auszuschließen, was auch bei Probe-Mitgliedschaft gelten würde: „Bei einer beabsichtigten Nichtaufnahme wären die gleichen engen Bestimmungen zu beachten, das heißt der Entscheidungsspielraum wäre dabei nicht größer“, so Marschner.
Martini schickte daraufhin am Dienstag, 10. August, folgende E-Mail an Marschner, die er auch SportNord zukommen ließ:
„Hallo Karsten,
zunächst erst einmal vielen Dank für Deine prompte Antwort.
Wenn es wie Du hier schreibst rechtliche Bedenken gibt so würde ich vorschlagen eine Arbeitsgruppe zu bilden, in der man ein Konzept erarbeitet, womit alle leben können. Hierfür stehe ich selbstverständlich auch zur Verfügung. Diese Arbeitsgruppe sollte sich wie folgt zusammensetzen:
Geschäftsführung, Spielausschuss, Schiedsrichter, Sportgericht.
Du kannst Dir ja mal ein paar Gedanken hierzu machen!“
Am Montag, 16. August, erhielt Referee Martini dann eine abschließende und ablehnende Antwort von Marschner, der erklärte, dass das Schreiben dem HFV-Präsidenten Dirk Fischer zwischenzeitlich vorgelegen habe und Fischer im Ergebnis auf Marschners Ausführungen verweise. „Der Rechtsrahmen ist uns entsprechend vorgegeben, woran auch eine Arbeitsgruppe nichts ändern könnte“, so Marschner, der präzisierte, dass der Rechtsrahmen durch die zuständigen Gremien zu beachten sei und dies auch dahingehend geschehen würde, „dass empfindliche Strafen wie jetzt in Fall FC Bingöl ausgesprochen werden, wenn dies erforderlich und möglich ist“. Im Hinblick auf Martinis Schiedsrichter-Tätigkeit betonte Marschner zudem noch, dass alle Unparteiischen „entsprechend gefordert“ seien, „Fehlverhalten zu dokumentieren, so dass die Sportgerichtsbarkeit tätig werden kann“, was seiner Kenntnis nach „im Bereich des Schiedsrichterwesens auch Thema“ sei.
(JSp)