Aktuell: HUFC zieht nicht vor Gericht


Eigentlich sollten am Freitag, 24. Juni um 11 Uhr im Landgericht Hamburg am Sievekingplatz 1 (Ziviljustizgebäude) im Sitzungssaal A 234 in der zweiten Etage Verantwortliche des Hamburger Fußball-Verbandes und des Hamm United FC erscheinen. Für diesen Tag war der Haupttermin bestimmt worden, nachdem die HUFC-Verantwortlichen bereits am Mittwoch, 6. Juni einen Antrag auf Einstweilige Verfügung gestellt hatten.

Der Grund für diesen Antrag: Die Hammer fühlten sich ungerecht behandelt, nachdem der HFV-Spielausschuss nach dem Aufstiegsverzicht des Landesliga-Hansa-Meisters SC Poppenbüttel beschlossen hatte, den dortigen Tabellen-Dritten HUFC nicht gegen den Zweiten der Hammonia-Staffel (Wedeler TSV), sondern gegen den dort drittplatzierten TSV Sasel Aufstiegsspiele bestreiten zu lassen. Und nachdem das HFV-Verbandsgericht einen Einspruch gegen die Ansetzung der Aufstiegsspiele sowie den Antrag auf Einstweilige Verfügung am 27. Mai abgewiesen hatte (SportNord berichtete, siehe unten stehenden Link), entschlossen sich die Hammer zunächst dafür, vor ein Zivilgericht zu ziehen. Diese Entscheidung besaß eine große Tragweite, denn allzu oft kam es im deutschen Fußball noch nicht vor, dass Vereine gegen eine Verbandentscheidung nicht nur vor einem Sportgericht, sondern auch vor einem Zivilgericht angingen.

„Wenn wir gegen Wedel Aufstiegsspiele bestritten hätten, wäre der Sieger dieses Duells sicher aufgestiegen ‒ auch bei einem Scheitern von Altona 93 in der Aufstiegsrunde zur Regionalliga Nord“, brachte HUFC-Präsident Jörn Heinemann noch einmal die Tragweite der Entscheidung des Spielausschusses zum Ausdruck. Allerdings sagte Heinemann schon Anfang Juni zurückhaltend: „Bei Klagen gegen Entscheidungen von Verbänden sind hohe Hürden zu überspringen.“ Auf Anraten ihres Anwaltes äußerten sich die HUFC-Verantwortlichen anschließend in der Öffentlichkeit nicht zu ihren Bestrebungen, vor ein Zivilgericht zu ziehen. Und kurz vor der Verhandlung folgte nun der Rückzug: „Der HUFC hat den Antrag auf einstweilige Verfügung am Donnerstag zurückgenommen“, so Heinemann. Aufgrund der Rücknahme des Antrags gab es am Freitag keine Verhandlung oder Entscheidung: Das Thema ist damit vom Tisch und es wird kein „Nachspiel“ vor einem ordentlichen Gericht geben. Zu dem „Warum“ des Rückzugs sagte Heinemann nur: „Kein Kommentar.“

Damit sind nun auch alle Spekulationen über einen möglichen, nachträglichen Aufstieg von Hamm United in die Oberliga Hamburg, der vermutlich weitere Aufstiege nach sich gezogen hätte, endgültig vom Tisch. Denn hätten die Hammer sich vor dem Landgericht einen Aufstieg erstritten, wäre es nicht darstellbar gewesen, den TSV Sasel, der sich in den Aufstiegsspielen gegen den HUFC behauptet hatte (2:0-Heimsieg im Hinspiel, 0:1-Auswärtsniederlage im Rückspiel), nicht auch aufsteigen zu lassen. Eine Oberliga mit 20 Teams sowie jeweils zwei weitere Aufsteiger in die darunter folgenden Spielklassen ‒ um hier keine Staffeln mit nur 15 oder 14 Teams starten zu lassen ‒ wären die Folge gewesen. Der TuS Finkenwerder und SC Eilbek hätten dann doch noch in die Landesliga kommen, Fatihspor und der Heidgrabener SV dafür in die Bezirksliga rücken, der SC Wentorf II und SC Victoria Hamburg III in die Kreisliga hochrutschen sowie der FC Bingöl 12 II Und der TSV Seestermüher Marsch II doch noch die Qualifikation für die A-Kreisklasse feiern können ...

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