
Der Einspruch der Oststeinbeker gegen das 0:3 daheim gegen den TSV Wandsetal II (SportNord berichtete) wurde vom HFV abgelehnt. Am Mittwochabend hatte das Sportgericht des HFV zur Verhandlung geladen und die Vereinsvertreter waren zahlreich erschienen. Im Sitzungssaal Nr. 1 gab es keine Sitzplätze mehr. Dieter Roth, Vorstandsmitglied beim TSV Wandsetal, wurde gleich durch sieben Spieler der zweiten Mannschaft der Rücken gestärkt und auch dem OSV war die Verhandlung eine fünfköpfige Gesandtschaft wert.
Der Oststeinbeker SV, in der Szene schon als "Einspruchspor" betitelt, hatte sich über die Ansetzung des Reinbeker Schiedsrichters Krohn beschwert und unterstellte diesem aufgrund der Tabellenkonstellation (Reinbek steht auf Position vier, die Oststeinbeker auf dem zweiten Platz) Befangenheit. Im schriftlichen Protest hieß es, "Der Begriff "neutral" sollte auch Attribute wie objektiv, unvoreingenommen und unparteiisch enthalten. Bei der vorstehend aufgezeigten Konstellation ist ein Verlassen dieser Tugendpfade allein aus menschlicher Schwäche heraus vorbezeichnet. Denn die Ratio wird überlagert durch unbewusst emotional gesteuerte Empfindungen." Weiter beschwerten sich die Oststeinbeker, vertreten durch Vorstandsmitglied und rechtlichen Berater Holger Rochow Rechtsanwalt, über "diverse Entscheidungen, die nicht zugunsten des OSV getroffen wurden". Das Augenmerk lenkte der OSV allerdings auf einen Hauptpunkt, "der die mangelnde Neutralität in dem ihr innewohnenden Sinn belegt".
Die Oststeinbeker glaubten von ihrer Ersatzbank an der Mittellinie erkannt zu haben, dass Wandsetals Torhüter Guth, bei einem Angriff des OSV, den Ball zwei Meter außerhalb des Sechzehners "aufgenommen" habe. Dies hätte sowohl Guth zugegeben, als auch Schiedsrichter Krohn. "Dem Gebot der Fairness folgend", könne Guth, "nachdem er, über sein Verschätzen selbst erschrocken, es schon eingeräumt hat, nachträglich nicht mehr in Abrede nehmen." Und auch Schiedsrichter Krohn, der krankheitsbedingt nicht an der Verhandlung teilnehmen konnte und durch einen seiner Linienrichter vertreten wurde, hätte seinen Fehler eingestanden. "Es waren weniger als zwei Meter, was man nicht unbedingt pfeifen muss", zitierte Rochow den Schiedsrichter und führte weiter aus, dass "für den Fall eines Bestreitens durch Krohn, Zeugen benannt werden können."
Im Laufe der Verhandlung stellte sich jedoch heraus, dass der OSV für beide Aussagen keine Zeugen benennen konnte. Ebenso konnte der anwesende Linienrichter, der seinem Schiedsrichter in diesem Fall "weiterspielen" angezeigt hatte, glaubhaft versichern, die Situation richtig eingeschätzt zu haben. Guth hatte den Ball nämlich nicht "aufgenommen", sondern, was auch der anwesende Kapitän der Oststeinbeker Schween aussagte, weggefaustet. Er sei zwar nach der Ballabwehr außerhalb des Strafraumes aufgekommen, allerdings beim Abwehren im Sprung, noch auf Höhe der Sechzehnmeterlinie gewesen, die ja nun noch zum Strafraum zähle.
Nach der Verhandlung äußerten sich dann beide Vereine zu dem ergangenen Urteil. Wandsetals Roth sagte: "So eine Verhandlung habe ich in vierzig Jahren, die ich jetzt beim Fußball dabei bin, noch nicht erlebt. Wenn die Oststeinbeker durch so einen Einspruch die Punkte bekommen hätten, gäbe es wohl in Zukunft zu allen Spielen am Wochenende noch ein Nachspiel am grünen Tisch." Doch OSV-Co-Trainer Strahl verwies auf zukünftige Schiedsrichter-Ansetzungen des HFV. "Die müssen sich in Zukunft einfach mehr Gedanken machen und die Gespanne klüger ansetzen. Uns ging das hier nicht um die drei Punkte. Wir wollten den HFV wachrütteln." In einer Verhandlung, in der der OSV keine ernsthaften Gesichtspunkte für eine Neuansetzung der Partie vorbringen konnte und der HFV sogar die Ansetzung von Schiedsrichter Krohn rechtfertigte, ist ihm das wohl nicht gelungen.