Aktuell: So würde das „abgespeckte“ Modell aussehen


Wie viele Mannschaften dürfen im Hamburger Amateur-Bereich in diesem Sommer den Aufstieg in die nächsthöhere Spielklasse feiern, falls die Vereinsvertreter in exakt einem Monat am Montag, 22. Juni dem von den Verantwortlichen des Hamburger Fußball-Verbandes vorgeschlagenen Modell für einen Abbruch der Saison 2019/2020 zustimmen?


In der Formulierung der Verbandsverantwortlichen heißt es wörtlich:

„Außerdem wird das HFV-Präsidium vorschlagen, dass es eine Wertung nach Quotienten-Regelung zum jetzigen Stand mit Aufsteigern (laut Durchführungsbestimmungen), ohne Absteiger, allerdings mit Abstieg „nach Wunsch“ (Vereine/Mannschaften, die zum Stand des Saisonabbruchs auf einem Abstiegsplatz stehen, können sich auf eigenen Wunsch in die nächstniedrigere Spielklasse melden) geben soll.“


In den Durchführungsbestimmungen heißt es unter „Punkt 3.4 – Auf- und Abstiegsmodus Herren“:

Landesliga:
Die jeweiligen Meister der Landesliga-Staffeln steigen in die Oberliga Hamburg auf (zwei Regelaufsteiger). Anrecht auf weitere, in der Oberliga Hamburg freiwerdende Plätze haben die jeweiligen nächstplatzierten Mannschaften der Landesliga-Staffeln.

Bezirksliga, Kreisliga, Kreisklasse, B-Kreisklasse:
Die jeweiligen Meister der Staffeln steigen auf. Anrecht auf freiwerdende Plätze haben die Tabellenzweiten entsprechend der Quotienten-Regelung.
Gleiche Aufstiegsregelung gilt auch für den eventuellen Aufstieg der nächstplatzierten Mannschaften der Tabellen.“


Den Durchführungsbestimmungen nach haben also jeweils nur die Erstplatzierten der beiden Landesligen, der vier Bezirksligen, der acht Kreisligen, der acht A-Kreisklassen und der fünf B-Kreisklassen ein Aufstiegsrecht. SportNord hat einmal aufgelistet, was dies genau bedeuten würde: In den auf diese Nachricht folgenden fünf News finden Sie, liebe Leser, eine Übersicht, wie die Oberliga Hamburg, die Landesligen, die Bezirksligen, die Kreisligen und die A-Kreisklassen aussehen könnten, wenn diese Regeln strikt umgesetzt werden. Klar ist, dass in der Oberliga sowie den Landes- und Bezirksligen eine Aufstockung trotzdem unumgänglich wäre. Einen vermehrten Aufstieg würde es aber erst aus der A-Kreisklasse in die Kreisliga (zusätzlich zu den acht Staffel-Ersten zwei Zweitplatzierte) sowie aus der B-Kreisklasse in die A-Kreisklasse (neben den fünf Staffel-Ersten auch alle fünf Zweit-, Dritt- und Viertplatzierten sowie vier Fünftplatzierte) geben.

Klar ist, dass es bei dieser Variante deutlich weniger Aufsteiger geben würde, als wenn das vom Präsidium des Schleswig-Holsteinischen Fußball-Verbandes für seine Amateur-Klassen beschlossene Modell, pro Staffel zwei Aufsteiger zuzulassen, und das SportNord einmal auf Hamburg umgerechnet hatte (siehe unten verlinkten Bericht), angewendet werden würde.

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