
Einer Ohrfeige glich die 2:7-Klatsche, die der Tabellen-Dritte 1. FC Quickborn II am Sonntag in der A-Kreisklasse 6 beim Bramfelder SV IV, der vor dem Anpfiff acht Plätze und 25 Punkte schlechter dastand, kassierte. Schon vor dem sportlichen Debakel war am Mittwochabend auch die Verhandlung vor dem Sportgericht des Hamburger Fußball-Verbandes, bei der es um den am 1. März erfolgten Abbruch der Partie der FCQ-Reserve gegen den VSK Blau-Weiß Ellas II ging, nicht nach dem Geschmack der Eulenstädter verlaufen.
Denn zwar erklärte das HFV-Sportgericht die Quickborner, die zum Zeitpunkt des Spielabbruchs nach 70 Minuten mit 1:0 geführt hatten, zum 3:0-Sieger. Aber es sperrte auch einen FCQ-Akteur „wegen diskriminierender Äußerungen“ für sechs Spiele. Die von der Ellas-Reserve formulierten Vorwürfe einer rassistischen Beleidigungen waren also offenbar nicht komplett haltlos. Trotzdem wurden die Blau-Weißen „wegen schuldhaft verursachten Spielabbruchs“ zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 150 Euro verurteilt. Zudem wurden ihnen von ihren sportlich erspielten 43 Punkten drei Zähler abgezogen, wodurch sich der Rückstand auf die drittplatzierten Quickborner auf nahezu uneinholbare 13 Zähler vergrößerte. Während ein Ellas-Spieler für vier Begegnungen gesperrt wurde, wurden die Verfahren gegen zwei weitere Ellas-Akteure eingestellt.
(Johannes Speckner)