
Der SV Schermbeck war vom Westdeutschen Fußball- und Leichtathletik-Verband (WFLV) vom Lizenzierungsverfahren für die Nordrhein-Westfalen-Liga, die fünfthöchste Spielklasse, ausgeschlossen worden, weil SVS-Präsident Johannes Brilo, nachdem er im Stau stand, die Lizenzierungsunterlagen dem Verband erst eine Viertelstunde nach Ablauf der Frist zugesendet hatte.
So wurde Schermbeck, das sportlich als Tabellen-15. der NRW-Liga den Klassenerhalt geschafft hatte, zum Zwangsabstieg in die Westfalenliga 2 (sechsthöchste Spielklasse) verurteilt. Bei drei Sportgerichtsinstanzen wurde der Einspruch der Schermbecker als unbegründet und unzulässig abgeschmettert. So zogen sie SVS-Verantwortlichen vor ein Zivilgericht – und vor dem Landgericht Duisburg bekamen sie in dieser Woche Recht! Die Richter befanden zwar, dass der WFLV zwar nach juristischen Aspekten richtig gehandelt hätte, stellten aber die Verhältnismäßigkeit infrage: Wegen „einer nicht gegebenen Billigkeit“ gab der Vorsitzende Richter Jan Behrmann der Einstweiligen Verfügung der Schermbecker statt. Am Dienstag, 14. Juli, wird die offizielle schriftliche Urteilsverkündung vom Oberlandesgericht Düsseldorf erwartet.
Während SVS-Coach Martin Strötzel betonte, dass er „ab sofort nur noch für die NRW-Liga planen“ würde, wäre es möglich, dass der WFLV als spielleitende Stelle der NRW-Liga Einspruch gegen das Urteil einlegt. Allerdings: Am Sonnabend, 8. August, soll die neue NRW-Liga-Saison beginnen. Fraglich ist, wie der WFLV verfahren würde, wenn das Urteil zugunsten der Schermbecker rechtskräftig wird. Würde die NRW-Liga dann erneut mit 19 statt 18 Teams starten? Oder würde der WFLV dann die Hammer SpVgg, die als Tabellen-16. sportlich eigentlich abgestiegen war, aber wegen des vermeintlichen Schermbecker Zwangsabstieges den Klassenerhalt feierte, zum nachträglichen Abstieg in die Westfalenliga verdonnern? In diesem Fall könnten die Hammer, bei denen Hans-Werner Moors (von 2002 bis 2003 bei der KSV Holstein Kiel tätig) Trainer ist, vor Gericht ziehen ...
Hamburger Vereine hatten sich bisher stets gescheut, den Gang vor ein Zivilgericht anzutreten: Zuletzt war es der TSV Sparrieshoop, der auch deshalb aus der Landesliga Hammonia in die Bezirksliga West abstieg, weil sein Gastspiel beim BSV Buxtehude, zu dem er wegen eines langen Staus zu spät erschienen war, nicht neu angesetzt wurde. Die Einsprüche der Sparrieshooper vor dem Sportgericht und Verbandsgericht des Hamburger Fußball-Verbandes wurden ebenso abgeschmettert wie der Protest des SV Eidelstedt, der im Sommer 2005 als Tabellen-14. der höchsten Hamburger Spielklasse nur in die Landesliga absteigen musste, weil weder der Meister TSV Sasel noch ein anderer Klub in die damalige Oberliga Nord aufsteigen wollte (SportNord berichtete jeweils ausführlich). Ob auch Eidelstedt und Sparrieshoop vor dem Zivilgericht Recht bekommen hätten?
(JSp)