Aktuell: HFV geht mit OLG-Entscheidung konform


In der vergangenen Woche hatte SportNord über das ergangene Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) Stuttgart berichtet, das über eine Veröffentlichung von bewegten Bildern von Amateurspielen im Internet entschieden hatte. Im konkreten Fall hatte der Württembergische Fußballverband (WFV) gegen die Betreiber der Internetseite www.hartplatzhelden.de geklagt, die ihrerseits Spielausschnitte von Amateurspielen aus der Region veröffentlicht hatten. Durch das rechtskräftige Urteil ist dies nun nicht mehr möglich (siehe unten stehenden Link). Nun hakte SportNord beim Hamburger Fußballverband nach und sprach mit dem HFV-Pressesprecher Carsten Byernetzki über das ergangene Urteil: „Natürlich haben wir die Entscheidung des Oberlandesgerichtes Stuttgart auch hier in Hamburg wahrgenommen – und wir handhaben das natürlich genauso. Sämtliche Gewinne, die durch eine kommerzielle Nutzung entstehen, müssen dem jeweiligen Verband zu Gute kommen. Damit handelt der HFV DFB-konform“, sagte Byernetzki gegenüber SportNord.

Der Fall der Hartplatzhelden ist insofern problematisch, da die Giessener auch gar nicht abstreiten, eine generell unkommerzielle Internetseite für den Amateursport zu betreiben. So schreiben die Hartplatzhelden in einer Stellungnahme auf ihrer Internetseite: „Wir wollen eine schöne Seite über Amateurfußball machen, von der wir gerne leben würden. Etwa, indem wir eine kleine Redaktion finanzieren. Über Werbung und Vermarktung. Niemals würden wir von den Usern Geld nehmen. Wenn das jemand verwerflich findet, dann können wir daran nichts ändern.“

Diese Sichtweise wird aber von den jeweiligen Landesverbänden und nicht zuletzt dem Deutschen Fußballbund (DFB) überhaupt nicht geteilt. So stellt auch HFV-Pressesprecher Byernetzki abschließend klar: „Eine Veröffentlichung von bewegten Bildern von Amateurspielen auf den Homepages der jeweiligen Vereine ist in Ordnung – alles andere nicht.“

(psk)

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