
Das Sportgericht des Hamburger Fußball-Verbandes belegte den FC St. Georg-Horn wegen unsportlichen Verhaltens, nämlich Falschangaben bezüglich der Abführung von Steuern und Sozialabgaben für Vertragsamateure, mit einer Geldstrafe von 750 Euro.
Den Stein in dieser Angelegenheit hatte der Barsbütteler SV ins Rollen gebracht, als er gegen die am 28. Oktober 2005 bezogene 2:4-Pleite gegen die "Ritter" eingelegt hatte. BSV-Trainer Lutz Göttling erklärte anschließend im SportNord-Interview, dass man am Soltausredder den Verdacht hege, der Aufsteiger aus Hamm würde für seine Vertragsamateure nicht ordnungsgemäß die Sozialabgaben an die Knappschaft entrichtet haben.
Offenbar überzeugte sich der HFV-Spielausschuss vom Wahrheitsgehalt der Barsbütteler Vorwürfe, denn ansonsten hätte er die St. Georg-Horner (die in der Verbandsliga pikanterweise momentan einen Platz und zwei Punkte besser dastehen als der BSV, der den ersten Abstiegsrang belegt!) nicht zu besagter Geldstrafe verurteilt ...
Ob diese Strafe angemessen ist, steht wiederum auf einem anderen Blatt. Denn wenn der Aufsteiger aus dem Hammer Park tatsächlich keine (oder zu wenig) Sozialabgaben leistete, verschaffte er sich damit auf unfaire Art einen Wettbewerbsvorteil. Dadurch, dass die "Ritter" im Vorsommer einigen Neuzugängen den Status des "Vertragsamateurs" gaben, mussten sie schließlich an die abgebenden Vereine keine Ablösesummen zahlen. Das hierbei "gesparte" Geld sowie das, was der Knappschaft eventuell vorenthalten wurde, könnte dafür zur Zahlung von Handgeldern verwendet worden sein ...
Wie dem auch sei - SportNord bemüht sich, in Kürze sowohl auf St. Georg-Horner als auch auf Barsbütteler Seite einen Vereinsverantwortlichen zu erreichen!