
Am Sonntag, 2. August, hatten sich die TuS Dassendorf II und der SV Nettelnburg-Allermöhe II am ersten Spieltag der Kreisliga 3 mit einem 3:3-Unentschieden getrennt, Bastian Berodt traf damals doppelt für die TuS-Reserve. Dassendorf II legte jedoch Protest gegen die Spielwertung ein, und nun wertete das Sportgericht des Hamburger Fußball-Verbandes die Partie in einen 3:0-Sieg für Dassendorf II um.
TuS-Manager Michael Funk erklärte auf Nachfrage von SportNord: „Bei unserer Zweiten Mannschaft spielen drei Akteure, die früher beim SVNA gekickt haben. Nach dem Spiel, das ganz normal verlief, unterhielten sie sich mit ihren früheren Mitspielern und hörten, dass bei der SVNA-Reserve drei Akteure mitgespielt hatten, die am vorherigen Freitag bereits für die Erste Mannschaft von Nettelnburg-Allermöhe zum Einsatz gekommen waren!“ Daraufhin legten die Dassendorfer Einspruch ein. „Vor dem HFV-Sportgericht stellte sich dann heraus, dass zwei der drei Spieler aufgrund der neuen Festspiel-Regelung nicht spielberechtigt waren“, so Funk. Die Dassendorfer Reserve, die am vergangenen Freitag einen 5:2-Kantersieg beim Neuling TuS Aumühle II feierte (Kristofer Abels, Kevin Preston mit einem Hattrick und Berodt trafen dabei für die Dassendorfer um Coach Oliver Geier-Federico), ist mit nun elf Punkten und 19:17-Toren auf dem elften Platz.
Nettelnburg-Allermöhe II, das am vergangenen Sonntag mit 2:1 beim SC Schwarzenbek II gewann (Viktor Knoll traf dabei doppelt), steht trotz der Umwertung noch immer jeweils zwei Plätze und Punkte besser da als Dassendorf II. „Mit unserem derzeitigen neunten Rang sind wir als Quer-Einsteiger sehr zufrieden“, so SVNA-Coach Bernd Haunert, dessen Team im Sommer 2009 aus der Kreisliga 4 in die Parallel-Staffel 3 versetzt worden war. Haunert gab zu: „Weil wir ein sehr junges Team mit vielen Gymnasiasten haben, litten wir am ersten Spieltag, der mitten in die Schul-Sommerferien hinein fiel, unter großer Personal-Not. Deshalb haben drei Akteure ausgeholfen, die am Freitag, 31. Juli, bereits beim 2:1-Sieg unserer Ersten Mannschaft in der Bezirksliga Ost gegen Atlantik 97 mitgespielt hatten.“ Ein Akteur ist jünger als 23, zwei Spieler des Trios waren jedoch nach den neuen Festspiel-Regeln (SportNord berichtete, siehe unten stehenden Link) nicht spielberechtigt.
„Wir kannten diese neuen Regeln noch nicht, akzeptieren die Umwertung aber natürlich“, so Haunert, der ergänzte: „Unser Fußball-Abteilungsleiter Gerald Grassé hat, als wir vom Dassendorfer Protest hörten, ein Schreiben an den Fußball-Verband aufgesetzt. Leider hielt es der HFV erst danach für nötig, die neue Festspiel-Regelung auf ihren Internet-Seiten zu veröffentlichen ...“ Das HFV-Sportgericht verurteilte den SVNA zudem „wegen Einsatz nicht spielberechtigter Spieler“ zur Zahlung einer „Gesamtgeldstrafe“ in Höhe von 200,00 Euro. „Diese Strafe schien uns sehr hoch zu sein, so dass wir gegen die Höhe Einspruch eingelegt haben“, erklärte Haunert. Bei der Verhandlung vor dem HFV-Verbandsgericht wurde der Protest von Nettelnburg-Allermöhe jedoch abgeschmettert: „Uns wurde dort gesagt, dass laut Statuten eine Geldstrafe von 100 bis 1.500 Euro festgesetzt werden kann, und wir deshalb noch verhältnismäßig gut bedient wären“, so Haunert abschließend. (JSp)