
Der Norddeutsche Fußball-Verband hat am Dienstag zum Urteil des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe im Rechtsverfahren mit dem SV Wilhelmshaven 92 Stellung genommen. In der von Stefan Lehmann verschickten Mitteilung erklärte der Nord-FV, das Urteil zusammen mit dem Deutschen Fußball-Bund prüfen und klären zu wollen, ob sich Regressansprüche des SVW ergeben könnten.
„Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat heute das Urteil in dem Rechtsverfahren des SV Wilhelmshaven gegen den NFV gesprochen und in seiner dazu veröffentlichten Pressemitteilung neben einer kurzen Urteilsbegründung darauf hingewiesen, dass das vollständige Urteil zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegt wird. Der NFV wird diese schriftliche Urteilsbegründung zunächst abwarten und dann mit dem DFB sorgfältig analysieren. Auf Basis dieser Begründung und der sich daraus ableitenden Konsequenzen, gilt es dann zum einen umgehend zu klären, ob sich aus diesem Urteil Regressansprüche ergeben. Zum anderen muss auch geprüft werden, welche Änderungen in den Satzungen der deutschen Fußballverbände notwendig sind, damit den Verpflichtungen gegenüber der FIFA und den anderen weltweiten Fußballorganisationen auch weiterhin nachgekommen werden kann. „Denn ein rechtssicherer Spielbetrieb sowohl auf nationaler als auch internationaler Ebene ist ohne einheitliche, nachvollziehbare und verbindliche Regelungen nicht möglich“ so NFV-Präsident Eugen Gehlenborg.“