
Fünf Tage nach der Landesregierung von Schleswig-Holstein hat auch die von Mecklenburg-Vorpommern den Sporttreibenden in ihrem Land einen weiteren Schritt in Richtung Normalität gewährt. In „Meck-Pom“ ist am Montag mit einer Aktualisierung der Verordnung zur angemessenen Öffnung nach den Corona-Schutzmaßnahmen durch die Landesregierung ebenfalls die Abstandsregel im Bereich des Trainings im Freizeit- und Breitensport aufgehoben worden. „Diese umfasst im Kern die Gestaltung der Übungseinheiten, in denen nun auch Trainingsformen durchgeführt werden dürfen, bei denen der bisherige Mindestabstand von anderthalb Metern nicht eingehalten werden kann“, hieß es anschließend auf der Internet-Seite des Landesfußballverbandes Mecklenburg-Vorpommern. Neu ist auch die Möglichkeit der Nutzung von gegebenenfalls zur Verfügung stehenden Duschen. In beiden Fällen sind entsprechende Vorgaben seitens der Behörden umzusetzen.
Konkret heißt es in der aktuellen Fassung der Verordnung vom 15. Juni in Sachen Trainingsbetrieb (Auszug): „Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist untersagt. Dies gilt nicht für die Ausübung des sportlichen Trainings im Freien und auf Indoor-Sportanlagen im Freizeit- und Breitensport, sofern die Hygieneanforderungen und Schutzmaßnahmen eingehalten werden. Die Trainingsgruppen sollen möglichst konstant zusammengesetzt sein. Zum Zweck der Nachverfolgung von Infektionen mit COVID-19 müssen Trainingsteilnehmende für jeden Trainingstag und jedes Training in einer Tagesanwesenheitsliste erfasst werden.“
Es bleibt abzuwarten, wann der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg den Sporttreibenden seiner Vereine ebenfalls endlich entsprechende Freiheiten gewährt.