Bezirksliga Ost: Geldstrafen und 0:3 statt 7:0


Am Sonntag, 18. September hatte der SV Nettelnburg-Allermöhe einen 7:0-Kantersieg gegen den FSV Geesthacht 07 gefeiert. Daniel Schaible (4., 20., 34.), Dominik Beeck (7.), Philip Siegmund (18.) und Andre Reimold (23.) trafen dabei, zudem unterlief FSV-Eigentor Dieter Woronow ein Eigentor (72.). Doch die Geesthachter legten Protest gegen die Spielwertung ein: Ihrer Meinung nach war SVNA-Akteur Nils Füllenbach nicht spielberechtigt.

Tatsächlich wertete das Sportgericht des Hamburger Fußball-Verbandes die Partie des achten Spieltages der Bezirksliga Ost am Mittwochabend in einen 3:0-Sieg für Geesthacht um. Der FSV verbesserte dadurch nicht nur sein Punktekonto (von sieben auf zehn Zähler) sondern auch seine Tordifferenz um gleich zehn Treffer und kletterte vom 13. auf den elften Platz. Nettelnburg-Allermöhe rutschte dagegen mit nun „nur“ noch 18 Zählern sowie einer um zehn Treffer schlechteren Tordifferenz vom dritten auf den fünften Rang ab. Folglich könnte die Umwertung am Saisonende sowohl im Aufstiegs- als auch im Abstiegskampf entscheidend sein. Der Grund für die Umwertung: Füllenbach war im August vom SC Vier- und Marschlande (Neuling in der Oberliga Hamburg) zum benachbarten SVNA gewechselt, zuvor allerdings am 30. Juli im Rahmen des ersten Oberliga-Spieltages beim 3:1-Sieg von Vier- und Marschlande gegen den Meiendorfer SV von SCVM-Coach Jan Schönteich in der 87. Minute eingewechselt worden (so steht es im Online-Spielberichtsbogen im offiziellen DFB-Net).

„In Füllenbachs Spielerpass, den wir von Vier- und Marschlande bekamen, stand, dass er am 15. Mai 2011 sein letztes Spiel für den SCVM bestritten hat und am 30. Juni 2011 aus dem Verein ausgetreten ist – deshalb haben wir ja vom HFV auch die Freigabe für den Spieler bekommen und ihn dementsprechend eingesetzt“, erklärte SVNA-Fußball-Abteilungsleiter Gerald Grassé am Donnerstag auf Nachfrage von SportNord. Dass sein Verein nun nicht nur mit dem Verlust von drei Punkten, sondern auch einer Geldstrafe von insgesamt 300 Euro büßen muss (davon 150 Euro für das nicht richtige Ausfüllen des Spielerpasses), empfindet Grassé als „extrem ungerecht“ und schimpfte: „Die Herren vom Sportgericht sagten mir, dass der Passwart bei jedem Spieler, der zu seinem Verein kommt, beim Spieler selbst beziehungsweise im Jugend-Bereich bei den Eltern des Spielers noch einmal nachfragen müsse, wann er sein letztes Spiel für seinen vorherigen Verein bestritt – aber das ist in der Praxis, zumindest bei einem so großen Verein wie dem SVNA, nicht umsetzbar!“

Um seine Meinung zu untermauern, nannte Grassé Zahlen: „Wir haben, wenn man unsere Jugend-Teams mit einberechnet, viele hundert Fußball-Spieler beim SVNA. Bei einer geschätzten Fluktuation von 20 Prozent kommen in jedem Sommer etwa hundert Spieler neu dazu – und es ist mir zeitlich ganz einfach nicht möglich, im Sommer mit hundert Spielern oder deren Eltern persönlich zu reden ... Das ist eine absolute Farce, schließlich arbeiten wir schon jetzt als Ehrenamtliche 30 bis 40 Stunden pro Woche. Fakt ist: Der SCVM hätte genauso prüfen müssen, wann Füllenbach zuletzt zum Einsatz kam!“ Dies sah auch der HFV so – und verurteilte deshalb den SCVM zur Zahlung von einer Geldstrafe in der Höhe von insgesamt 1.000 Euro: 500 Euro für Füllenbachs nicht vorhandene Spielberechtigung beim besagten Spiel gegen Meiendorf und 500 Euro für das falsche Ausfüllen vom Spielerpass. Weiteres Ungemach in Form einer Umwertung des 3:1-Sieges gegen Meiendorf droht den Vier- und Marschländern nicht mehr: Die Einspruchsfrist ist längst abgelaufen.

SCVM-Obmann Siegfried Niemand erklärte ebenfalls am Donnerstag auf Nachfrage von SportNord: „Da ist uns leider ein Fehler unterlaufen – aber die Geldstrafe von 1.000 Euro ist unverhältnismäßig hoch. Eigentlich sollte der Verband für seine Vereine da sein, nicht umgekehrt ... Ob das Geld nun für HFV-Betriebsausflüge verwendet wird?“ Einmal in Rage, legte Niemand nach: „Vor dem Sportgericht kann man noch so viele Argumente bringen und noch so viel reden – das ist den Herrschaften dort egal. Während dem HFV selbst natürlich Fehler unterlaufen dürfen, müssen ehrenamtlich tätige Vereinsmitglieder schon im Strafrecht und Gesetzesrecht versiert sein, um überhaupt noch für ihren Klub tätig sein zu können

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